Malte Engeler kritisiert zurecht in seinem sehr lesenswerten Beitrag im ND die links-liberale Forderung nach der gesetzlichen Regulierung als Gegenmaßnahmen zur Machtausweitung von Big Tech. Am Ende des Artikels fasst er schließlich mögliche Wege für eine gesellschaftliche Linke zusammen:
„Gerade im Bereich der Digitalpolitik hat die gesellschaftliche Linke kaum eigenständiges Profil. Die Negativaufmerksamkeit, die Big Tech regelmäßig erfährt, ist eine Gelegenheit, dieses Profil zu schärfen und neben der Verteidigung etablierter Schutzstandards eigene, transformative Positionen zu entwickeln und stark zu machen. Statt fairen Wettbewerb zu fordern, die Konzerne in die Pflicht zu nehmen und den Mythos der europäischen Werte zu füttern, braucht es radikale Gegenentwürfe: Vergesellschaftung von Plattformen, öffentliche digitale Infrastrukturen und Widerstand gegen kapitalistische Technologie gehören ins Zentrum linker Digitalpolitik.“
Leider bleibt der Punkt „Vergesellschaftung von Plattformen“ die dann in „öffentlich digitale Infrastrukturen“ überführt werden sollen etwas unkonkret. Inspiriert durch eine der bekanntesten und erfolgreichsten Vergesellschaftungskampagnen der letzten Jahrzehnte „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, schlug Paul Robben in seinem Gastbeitrag „Holen wir uns das Internet zurück!“ bei netzpolitik.org folgende konkrete Schritte dazu vor: „1. Enteignen“, „2. Demokratisieren“ und „3. Gemeinwohlorientiert verwalten“.
Diese Vergesellschaftung ist eine Form von Verstaatlichung
„Plattformen, Systeme und Daten sollen nicht einfach verstaatlicht werden. Angesichts des aufkommenden Faschismus in Europa ist es keine gute Idee, solch mächtige Tools in die Hände von staatlichen Institutionen zu legen.“
Damit ist er vielen links-liberalen Aktivist*innen weit voraus: Vergesellschaftung darf nicht als Verstaatlichung missinterpretiert werden. Die Forderung nach einer Anstalt Öffentlichen Rechts (AÖR), die sowohl Robben als auch „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ vorschlägt wäre aber aus herrschaftskritischer Perspektive genau das: Eine Form von Verstaatlichung.
Eine Anstalt öffentlichen Rechts wie es zum Beispiel der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, gilt zwar formal als unabhängig, ist aber durch die Machtsphäre des Rundfunkstaatsvertrages der zwischen den Bundesländern ausgehandelt wird, alles andere als das:
„Die Fernseh- oder Rundfunkräte sind jedoch nicht frei von politischen Zugehörigkeiten und können mit Politikern oder Mitgliedern politischer Parteien besetzt sein. Die – offene oder verdeckte – politische Zugehörigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ist öffentlich kritisiert worden und sogar Gegenstand höchstrichterlicher Urteile geworden, um Beschränkungen durchzusetzen. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Fortschritte bei der Eindämmung des Einflusses parteipolitisch motivierter Ernennungen erzielt, doch sind sie in der Führung der öffentlich-rechtlichen Medien nach wie vor präsent, und nicht alle von ihnen werden transparent offengelegt. Dies gilt auch für politisch ausgerichtete so genannte „Freundeskreise“ innerhalb dieser Aufsichtsgremien.“
Denn so sehr das wie eine Unabhängigkeit von staatlichen Strukturen wirken mag, es besteht dort immenses Potenzial für Intransparenz und partei- sowie interessenspolitische Einflussnahme, die sich aber nicht so einfach erkennen lässt. Wer sich in einer Kommune, der Stadt- oder Kreisverwaltung gut auskennt, weiß welche starke Rolle die „(parteipolitischen) Freundeskreise“ u.a. im Bezug auf Entscheidungen kommunaler Tochterunternehmen und Aufsichtsräte (und somit auch AÖRs und ihre Verwaltungsräte) einnehmen.
Hinter dieser Forderung von öffentlich-rechtlicher Struktur steht meist die Vorstellung des „Gemeinwohls“. In einem Ausschnitt 99zueins über das „Gemeinwohl“ (aus Episode 5 XL ) fasst Klaus Klamm es so zusammen: „Der Staat bewahrt ein deformiertes allgemeines Interesse, obgleich er dem Kapital verpflichtet ist.“ (Quelle). Also: Der Staat ist keine neutrale Instanz. Der Staat ist aber auch keine Marionette der Kapitalisten.
Was vielleicht noch beim quasi-monopolistischen Energieversorger und bei der Verwaltung von Wohnungsbestand ein (temporärer) akzeptabler Kompromiss sein mag, auch wenn die Sorge um erneute Privatisierung niemals beseitigt wäre, ist im Kontext von Social Media absolut abzulehnen. „Alles, was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien“ schrieb der Soziologe Niklas Luhmann. Der immer weiter steigende Anteil an Social Media als Informationsquelle, formt selbst bei geringem Vertrauen gegenüber Massenmedien unser aller Bild von der Welt und wird in staatlicher Hand wohl kaum das Klassenbewusstsein stärken.
Der Staat nimmt also eine Art durch Wahlen legitimierte Vermittlerrolle zwischen den Interessen ein. Das ist aber keine neutrale Rolle, sondern eine die weder das staatliche Gewaltmonopol, noch die kapitalistische Ökonomie infrage stellen kann. Wer macht aber genau das? Anarchistische Kommunist*innen.
„Während YouTuber_innen aus dem linken Spektrum nur eine untergeordnete Rolle einnehmen, weiß die Neue Rechte ihre Reichweite mit verschiedenen Formaten zu vergrößern. Die Eigenschaften einer kapitalistischen Kulturindustrie, die auch für YouTube gelten, haben Neue Rechte verinnerlicht und für sich profitabel gemacht – ideologisch wie ökonomisch.“
Also: Linke sind häufig unbezahlte Arbeiter*innen in der Aufmerksamkeitsökonomie der Big Tech Firmen, wie alle anderen auch – egal ob als Produzent*innen oder Konsument*innen (Aufmerksamkeit und damit Arbeitskraft wird zum Konsum von Werbung eingesetzt). Bei einer „vergesellschafteten“ Instagram AÖR würden Anarchistische Kommunist*innen und andere radikale Linke wenig anders behandelt als jetzt: Im besten Falle geduldet, aber marginalisiert. Im schlechtesten Falle ständig überwacht oder von der Plattform ausgeschlossen.
Selbstorganisation vs. „Lass das mal den Papa machen“
„Doch dass sich viele Personen auf einer Plattform sammeln, ist für uns nicht das Problem. Es ist die Verwaltungsstruktur hinter der Plattform. […] Wie im Kleingartenverein gilt aber: Man darf den Vorstand machen lassen. Bis es einem nicht mehr passt. Wenn der Vorstand also auf die Idee kommt, eine populäre Schnittstelle für Drittanbieter-Apps abzuschalten, müssen wir diese Entscheidung nicht mehr einfach hinnehmen.“
Auch wenn Robben im weiteren verlauf des Artikels mehr dezentrale Strukturen einfordert: Diese zitierten Punkte unterschätzen die zwingende Notwendigkeit zur Dezentralisierung und gleichzeitigem Erlernen von basisdemokratischen Methoden und Prozessen.
Was bei einer Fehlentscheidung des Vorstands in einem Kleingartenverein mit ca. 100 Mitgliedern nur begrenzten Schaden anrichtet und möglicherweise noch relativ gut durch eine Sondermitgliederversammlung geregelt werden könnte, wird bei einem öffentlich-rechtlichen Facebook direkt Auswirkungen auf Millionen von Menschen haben.
Aber sowohl im kleinen Verein, wie im großen AÖR gilt: Wenn man die meiste Zeit den Vorstand machen lässt, erlernt man auch nicht die notwendigen Methoden gemeinsam basisdemokratisch Entscheidungen zu treffen. Diese sind notwendig um den unterschiedlichen Bedarfen und Herausforderungen von Menschen auf diesen Plattformen gerecht zu werden (oder sogar eine emanzipierte Gesellschaft zu schaffen). Sprich: Der Anspruch einer solidarischen Partizipation wird durch eine „Der Vorstand macht das schon…“-Einstellung in formaldemokratischen Strukturen, d.h. bei tatsächlicher Machtansammlung und fehlender Beteiligung, zu Grabe getragen. Auch da kann Dezentralisierung helfen: Kleinere Organisationen können einfacher und mit intensiverer Diskussion Entscheidungen treffen.
Nur wie bekommt man diese kleinen Einheiten miteinander verknüpft? Was ist denn die emanzipatorische herrschaftskritische Alternative zur Vergesellschaftung mit staatlichen Mitteln? Die simple Antwort: Offene Standards und Bottom-Up-Föderation.