Änderungen beim neuen 450-Euro-Job
Seit Anfang 2013 liegt die Verdienstgrenze für MinijobberInnen bei 450 Euro im Monat. Neu dabei ist, dass auch ArbeitnehmerInnen Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen. 15% zahlen weiterhin die Chefs, die MinijobberInnen steuern nun 3,9%, in Privathaushalten 13,9% ihres Lohns bei. Die neue Handhabung ist jedoch nicht zwingend: Teilt ihr eurem Chef mit, von der Neuregelung nicht Gebrauch machen zu wollen, könnt ihr weiter nach dem 400-Euro-Modell entlohnt werden. Allerdings ist diese Entscheidung irreversibel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Kein Recht auf Beitragsbefreiung besteht, wenn bereits vor Januar 2013 Rentenbeiträge aufgestockt wurden. Wo das eine Auge lacht – da durch die neue Eigenbeteiligung auch höhere Ansprüche geltend gemacht werden können – weint das andere umso mehr, da im Zuge jener Reform das Prinzip Minijob weiter normalisiert wird.
Neu: Minijob-Infos jetzt als Broschüre
Die neue „Jung und billig“-Broschüre ist da! Auf rund 40 Seiten verschafft sie Überblick über all das, was für MinijoberInnen von Bedeutung ist: Welche Pflichten und Rechte bestehen? Was für Arten von Minijobs gibt es? Und welche Rolle spielen sie bei einer allgemeinen Verarmung? Zudem werden jede Menge Tipps geliefert, wie ihr euren Arbeitsalltag schon mit kleinen Handgriffen etwas angenehmer gestalten oder ihr die Organisierung mit KollegInnen in Angriff nehmen könnt. Ein gutes Nachschlagewerk für alle Kampfeslustigen unter euch! Zum kostenlosen Bestellen einfach eine Mail mit Adresse und Namen an info(a)minijob.cc – oder online lesen als PDF auf www.minijob.cc.