Aufklappen und lesen, was bisher in der DA zu Betriebsräten geschrieben wurde

Die anarchosyndikalistische Diskussion um Betriebsräte, wie man sich zu ihnen stellen, ob man an ihnen teilhaben sollte, ist so alt wie diese selbst. Die Argumente sind im wesentlichen ausgetauscht (und waren es eigentlich schon vor 100 Jahren).1 Im Folgenden soll es nicht darum gehen, die altbekannten Argumente gegeneinander Abzuwägen und zu ihnen Stellung zu beziehen, sondern eine andere Perspektive auf die Betriebsräte zu geben, ohne dass sich daraus automatisch eine Befürwortung oder Ablehnung dieser ergeben würde. Vielmehr werden die Argumente in taktische Überlegungen eingebunden, die sich aus der kommunistischen Debatte über die parlamentarische Tätigkeit ableiten lassen.

In anarchistischen und anarchosyndikalistischen Kreisen ist es in der Regel unstrittig, dass der Parlamentarismus eine mehr oder weniger subtile Herrschaftsform ist, da er Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten suggeriert und die Machtstrukturen, die das Handeln der Parlamente bestimmen – letztlich die ökonomischen Bedingungen – verschleiert. Durch diese Suggestion unterdrückt er (oft erfolgreich) revolutionäre Bestrebungen, da er sie einbindet und einhegt, bis sich diese in den Mühlen der Parlamente soweit den Bedingungen der sogenannten Realpolitik angepasst haben, dass sie keine Bedrohung mehr darstellen.

Nun neigt der bürgerliche Staat dazu, seine Herrschaftsmechanismen auf alle möglichen Bereiche, in denen sich Widerspruch entwickeln könnte, auszudehnen. Wir sehen das an den Universitäten, wo sich mit den Studierendenparlamenten und den Allgemeinen Studierenden Ausschüssen (AStA) konkrete Widerspiegelungen der Parlamente gebildet haben, die seit den 1960er Jahren auch hauptsächlich nach dem Listenwahlrecht gewählt werden, wodurch sich auch die Parteienlandschaft in ihnen abbildet. Ähnlich verhält es sich häufig mit Bürgerbeteiligungsverfahren, wenngleich diese in der Regel weniger durch Wahlen denn durch basisdemokratische Elemente gekennzeichnet sind. Doch auch sie täuschen Einbindung, Selbst- und Mitbestimmung vor, während sie gekonnt dazu eingesetzt werden, Konflikte möglichst schnell in einem vermeintlichen Konsens zu ersticken und vor allem das Gefühl zu vermitteln, gefragt worden zu sein.2

Betriebsräte sind ein Äquivalent zu solchen Erscheinungen, also die Widerspiegelung des Parlamentarismus auf betrieblicher Ebene. Das spricht nicht prinzipiell gegen eine Beteiligung an ihnen, es lohnt sich aber, abseits von den konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen, Betriebsratsarbeit, die Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren unter diesem Aspekt zu betrachten. Hierfür wird im Weiteren die Kritik am Parlamentarismus und die taktischen Möglichkeiten im Bezug auf ihn von Georg Lukács herangezogen, wobei das nicht bedeutet, dass es die einzige mögliche Perspektive wäre und man sich vergegenwärtigen sollte, dass Lukács dies mit Blick auf bolschewistische Parteien formulierte und er unseren Ideen durchaus fernstand. Besonders sollen drei Aspekte beleuchtet und auf die Betriebsratsarbeit übertragen werden: der Akt der Wahl, die parlamentarische Arbeit und das Verhältnis zwischen Parlamentsfraktion und Partei.

1. Der Akt der Wahl

Lukács konstatiert, dass die Propaganda der kommunistischen Partei stets dazu beitragen müsse, das Klassenbewusstsein im Proletariat zu wecken, wozu er den Wahlkampf als ein bedenkliches Mittel einstuft. Denn dieser ziele darauf, die Menschen zur Stimmabgabe zu bewegen, womit er ihnen vorschwindeln würde, eine Tat zu vollziehen, wobei es sich bei der Stimmabgabe lediglich um eine Scheintat handeln würde, die vielmehr dazu dienen würde, dass Bewusstsein zu trüben. Die Wahlergebnisse (und wir sprechen hier von Zeiten, in denen kommunistische Parteien noch große Erfolge bei Parlamentswahlen erzielten) würden auch über die realen Kräfteverhältnisse hinwegtäuschen. „Es entsteht ein scheinbar großes Heer, das im Augenblick, wo ein ernstes Standhalten notwendig wird, völlig versagt“.3

2. Die parlamentarische Arbeit

Da das Parlament die Fiktion erzeuge, gerade kein Instrument der Klassenunterdrückung zu sein, würde jede parlamentarische Tätigkeit, die nicht zumindest die Tendenz zur Sprengung des parlamentarischen Rahmens hätte, opportunistisch sein. Lukács zieht daraus die Konsequenz: „Das Parlament muß also als Parlament sabotiert, die parlamentarische Tätigkeit über den Parlamentarismus hinausgetrieben werden.“4 Andernfalls beteilige man sich (bewusst oder unbewusst) an der Täuschung, die das Parlament „als Organ des ‚ganzen Volkes‘“5 erscheinen lässt.

3. Das Verhältnis zwischen Parlamentsfraktion und Partei

Aus den Gefahren und Einhegungstendenzen des Parlamentarismus schlussfolgert Lukács, dass die parlamentarische Tätigkeit nicht losgelöst von der Partei stattfinden darf, er geht sogar noch weiter und besteht darauf, dass diese vollständig der außerparlamentarischen Leitung der Partei unterliegen müsse. „Dies scheint theoretisch selbstverständlich zu sein, die Erfahrung lehrt uns jedoch, daß die Beziehung zwischen Partei und Parlamentsfraktion sich beinahe umkehrt und die Partei von der Parlamentsfraktion ins Schlepptau genommen wird.“6 Letztlich sei dies eine Manifestation der Defensive im Klassenkampf, die sich natürlich auch im Bewusstsein niederschlägt und in dem Moment in dem der Klassenkampf in eine offensive Phase übergeht, diesen lähmen könnte.

Und die Betriebsräte?

Übertragen wir diese Gedanken auf die Betriebsratsarbeit. Treten wir mit einer Liste (oder auch ohne) bei Betriebsratswahlen an und erreichen einen signifikanten Stimmanteil, möglicherweise entsprechende Mehrheiten, lässt das nicht unbedingt darauf schließen, dass die Basis derjenigen die uns gewählt hat, unsere sozialrevolutionären Vorstellungen, für die wir den Betriebsrat nutzbar machen wollen, teilt. Möglicherweise ist es in kleinen Betrieben, wo wir mit allen Wahlberechtigten persönlich vertraut sind, etwas anderes, da die Kolleg:innen uns, unsere Vorstellungen und Ziele kennen. In großen Betrieben werden wir sicher nicht mit allen ins Gespräch kommen und sollten sie radikalen Parolen zustimmen, sagt das noch nichts über die Bereitschaft aus, sich für deren Ziele auch aktiv einzusetzen. Ob und wie eine sozialrevolutionäre Arbeit überhaupt gelingen kann, hängt wesentlich davon ab, dass wir unser Handeln im Betriebsrat darauf ausrichten, dessen Rahmen beständig zu überschreiten und letztlich zu sprengen. Ebenso wie Lukács es für das Parlament beschrieb. Selbstverständlich ist das wenig hilfreich, wenn wir zwar einen kämpferischen Betriebsrat haben, der genau darauf abzielt, aber keine betriebliche Basis, die bereit ist die Konsequenzen davon mitzutragen.

Was für eine sozialrevolutionäre Zielsetzung in der Betriebsratsarbeit also unerlässlich wäre, ist eine organisierte und radikalisierte betriebliche Basis. In unserem Sinne würde das in erster Linie eine gewerkschaftlich organisierte Betriebsgruppe meinen, möglichst mit einer breiten Unterstützung im Betrieb. Es ist eine offene Frage, ob ein radikaler Betriebsrat diese nicht möglicherweise auch selbst schaffen könnte. Argumente dafür wären, dass der Betriebsrat berechtigt ist, im Betrieb über seine Tätigkeiten sowohl persönlich als auch medial zu informieren, für Letzteres müssen zudem Mittel bereit gestellt werden. Mindestens kann aber gesagt werden, dass die Verbreitung und mediale Aufbereitung der Betriebsratsarbeit ein Mittel sein kann, mit dem diese über den Betriebsrat selbst hinausweisen, die Widersprüche vorantreiben und den Kolleg:innen auch die Beschränktheit des Gremiums und die Notwendigkeit der Selbstorganisation bewusst machen kann. Ob das funktioniert hängt am Ende sicher mehr von den persönlichen Beziehungen ab, als von der Qualität medialer Aufbereitung oder der Verwendung radikaler Phrasen.

Grundsätzlich scheint es aber ein schwieriges Unterfangen zu sein, zum einen wegen der Wirkungen auf das Bewusstsein durch den Akt der Wahl, zum anderen wegen den Auswirkungen auf das Bewusstsein durch die Partizipation im Betriebsrat. Ersteres haben wir bereits angeschnitten. Mit der Scheintat der Stimmabgabe geht – wie im Parlamentarismus – die Delegation von Verantwortung einher. Nicht wenige Kolleg:innen betrachten ihre Pflicht zur Lösung betrieblicher Probleme mit der Wahl eines Betriebsrats als erledigt. Verantwortlich für alles Weitere ist dann eben dieser, Eigeninitiative und Selbstorganisation können hierdurch massiv gehemmt werden.

Dann sind da die Betriebsratsmitglieder, die Gefahr laufen können durch die Eigendynamik des Gremiums, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Ankumpelversuche von Chef:innen und ab einer bestimmten Betriebsgröße eine vollständige Freistellung von der eigentlichen Arbeit, ihre ursprünglichen sozialrevolutionären Absichten immer mehr zu vergessen und ‚Realpolitik‘ zu betreiben – sich also einfach auf den gegebenen Rahmen zu beschränken und ‚das Beste‘ daraus zu machen. Aus der Struktur ergibt sich aber notwendigerweise, dass das Beste was der Betriebsrat machen kann, nicht das Beste für die Beschäftigten ist. Zumindest nicht, wenn wir es in einen größeren gesellschaftlichen Zusammenhang stellen und unter sozialrevolutionärem Blickwinkel betrachten. Es ist jedoch keinesfalls ausgemacht, dass das passiert. Es hängt sehr von den jeweiligen Personen ab, genauso wie es sich in verschiedenen Betrieben immer unterschiedlich darstellt und nicht zuletzt die Betriebsgröße sicher eine entscheidende Rolle spielt. Die Gefahr ist jedoch immer gegeben und sollte sich bewusst gemacht werden, da es ohne ein entsprechendes Bewusstsein sicher eher dazu kommen wird.

Damit zusammenhängend und nicht unwesentlich ist das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Betriebsgruppe – also dem Äquivalent zu dem Verhältnis zwischen Parlamentsfraktion und Partei. Ist die Betriebsgruppe das eigentlich handelnde und kontrollierende Organ oder die Stütze und Erfüllungsgehilfin des Betriebsrats? Das mag überspitzt klingen, macht aber deutlich, wie die Verhältnisse geprägt sein können und es in der Tendenz zur einen oder anderen Richtung häufig sind. Der Betriebsrat kann für eine Betriebsgruppe ein Werkzeug sein, sei es um Informationen zu bekommen, auf die sie sonst keinen Zugriff hätten, sei es um leichter bestimmte Inhalte im Betrieb zu verbreiten, um Material zu beschaffen und einiges mehr. Umgekehrt kann der Betriebsrat eine zuvor aktive Betriebsgruppe auch lähmen oder sie dazu drängen ihre Aktivitäten darauf zu richten, die Arbeit im Betriebsrat zu stützen und zu stabilisieren und unliebsame Entscheidungen im Kollegium als notwendig zu verkaufen.

Anstelle eines Fazits

Im Wesentlichen wurden die Argumente für und wider den Betriebsrat mit Blick auf seine parlamentarische Spiegelung betrachtet. Es lässt sich daraus sowohl der Schluss ziehen, dass die Betriebsräte grundsätzlich zu verwerfen sind, wie auch der, dass sie mit der richtigen Taktik ein Instrument zum betrieblichen Kampf sein können, das sich nutzbar gemacht werden muss. Letzteres wird meiner Meinung nach durch das Gleichnis mit dem Parlament nicht diskreditiert, denn jede Spiegelung des Parlaments im Betrieb knüpft deutlich stärker an unserer konkreten Lebensrealität an, als es der Parlamentarismus auf den anderen Ebenen tut, da er die Sphärentrennung zwischen Ökonomie und Politik in sich trägt, die im Betriebsrat immer eine brüchige ist.

Damit ist der Betriebsrat, bei aller Kritik, immer eher dazu geeignet, etwas zur Veränderung beizutragen, als jedes bürgerliche Parlament. Es ist sicher richtig, eine prinzipiell kritische Einstellung zu diesen Gremien zu haben, genauso wie es sicher falsch ist, sich blindlings in sie hinein zu stürzen. Ob und was mit ihnen dennoch möglich ist, ist aber sicher auch eine Frage, die sehr stark von den gegebenen Umständen, den jeweils handelnden Personen auf allen Seiten, dem konkreten Betrieb, der Stärke oder Schwäche von anderen Strukturen und vielen weiteren Faktoren abhängt. Eine generalisierte Antwort ist immer eine die das Konkrete, Besondere und den Einzelfall nicht sieht. Egal in welche Richtung die Generalisierung vorgenommen wird. Ob sie dennoch richtig oder falsch ist, kann an dieser Stelle sicher nicht entschieden werden.


1Einen guten Überblick über die Diskussion und das Für und Wider zu Betriebsräten (sowohl historisch als auch jüngeren Datums) bietet die Broschüre: Syndikat-A (Hg.): Betriebsratsarbeit in der Diskussion. Syndikat-A Moers 2010. https://www.syndikat-a.de/VERLAG-SYNDIKAT-A/Buecher-Broschueren/V-56-Syndikat-A-Hg-Betriebsratsarbeit-in-der-Diskussion::40125.html. Ein kurzer Überblick findet sich in der dritten Ausgabe der Zeitung Sozialismus und Selbstverwaltung. https://tsveyfl.uber.space/fileadmin/user_upload/Tsveyfl_SuS_3.1_web.pdf.

2Die Besonderheiten und Probleme solcher Verfahren sind von Michel Wilk und Bernd Sahler ausführlich kritisiert worden. Vgl.: Wilk, Michael; Sahler, Bernd: Strategische Einbindung. Von Mediationen, Schlichtungen, runden Tischen… und wie Protestbewegungen manipuliert werden. Edition-AV Lich 2014 https://www.edition-av.de/buecher/strategische_einbindung.html.

3Lukács, Georg: Zur Frage des Parlamentarismus. In: Ders.: Ästhetik, Marxismus, Ontologie. Ausgewählte Texte. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 2023, S. 273. https://www.suhrkamp.de/buch/georg-lukacs-aesthetik-marxismus-ontologie-t-9783518299395

4Ebd. S. 271.

5Ebd. S. 270.

6Ebd. S. 274.