So einfach ist es mit dem bürgerlichen Freiheitsverständnis bei konservativen Digitalisierungsexperten: „Wer eine besondere Gefahr darstellt, der muss besondere Einschränkungen dulden.“[ref]https://www.tagesspiegel.de/politik/menschen-mit-maske-und-app-sollten-raus-duerfen-lockdown-ja-aber-nur-fuer-gefaehrder/25719078.html[/ref] Und wer ist eine besondere Gefahr? Na, wer legt das wohl fest? Glaubt man dem Tagesspiegel und Martin Schallbruch, gilt ab sofort als „Gefährder“, wer sich staatlichen Zwangsmaßnahmen entzieht. Als
Author: Roman Waldheim
FAU Plauen
Pandemisches Wohnen
Als ich hörte, dass mein Kumpel zwangsgeräumt wurde, ließ ich ihm ausrichten, er könne erstmal bei mir unterkommen. Jetzt hat das Jobcenter für die nächste Zeit geschlossen, er wird wohl eine Weile bei mir bleiben müssen. Mein Alltag als frisch coronabedingter Arbeitsloser heißt: drei Leute, 24 Stunden, 60 Quadratmeter Altbau.