Sie lassen nicht locker

Leiharbeiter von VW-Stöcken bei einer Demonstration im März 2009

Am 5. November 2009 fanden vor dem Arbeitsgericht Hannover Güteverhandlungen mit den zwölf Leiharbeitern der Wolfsburg AG statt, die im Frühjahr vor VW-Nutzfahrzeuge (VWN) in Hannover Stöcken u.a. mit einem Hungerstreik gegen ihre Entlassung zum 31. März protestiert hatten (siehe Berichte in DA 195 und 193). Vorhergehende Prozesse auf Weiterbeschäftigung bei der WOB AG im August letzten Jahres hatten sie gewonnen. Die Weiterbeschäftigung war aber auf sechs Monate befristet und ist damit im September abgelaufen. Die WOB AG hatte die Weiterbeschäftigung aber nicht konkret umgesetzt und auch den Lohn nicht bezahlt. Den Verstoß gegen das Urteil begründete die von Volkswagen und Stadt gegründete Leiharbeitsfirma mit angeblich ungeklärten Nebeneinkünften der Betroffenen.

Dieses Thema behandelte der Prozess im November, bei dem die Arbeiter erklärten, keine Nebeneinkünfte außer dem Arbeitslosengeld I erhalten zu haben, mit Ausnahme eines Arbeiters, der mittlerweile einen Job in einer Tankstelle hat. Das Ergebnis des Prozesses war eine Einigung, wonach die Arbeiter ihren Lohn mit der nächsten Abrechnungsperiode (ca. 15.000 Euro brutto abzüglich des erhaltenen Arbeitslosengeldes bzw. der Nebeneinkünfte) bekommen sollen. Zudem wurde ihnen Prozesskostenbeihilfe für die bisherigen Prozesse gewährt.

Protestkundgebung von Leiharbeitern vor Tor 3 der VW Nutzfahrzeuge in Hannover-Stöcken im April 2009

Mit der 6-monatigen Weiterbeschäftigung kommen die Arbeiter über die zweijährige Beschäftigung bei der WOB AG und damit in den Bereich der Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse, also einer Festeinstellung. Da im August versäumt wurde, gegen das damalige Urteil rechtzeitig Rechtsmittel einzulegen, um die Entfristung in dem Verfahren im November mit zu verhandeln, gibt es jetzt neue Verfahren, wofür allerdings keine Prozesskostenbeihilfe erstattet wird. Ein erster Termin dazu im Dezember fiel aufgrund mangelnder Beweismittel aus. Als Beweismittel sollten schon entfristete LeiharbeiterInnen dienen. Das bedeutet, die Betroffen sind darauf angewiesen, dass sich Kollegen melden, die am Hungerstreik teilgenommen haben und mittlerweile fest eingestellt sind. Das stellt sich leider als problematisch heraus, bislang gab es keine Kontakte.

Die Weiterbeschäftigung von 138 der ursprünglich 213 entlassenen LeiharbeiterInnen ist einerseits zwar ein Erfolg des Streiks, hat aber auch zur Isolierung der Aktivisten geführt.

Sie sind nun auf Solidarität ihrer ehemaligen KollegInnen sowie der Öffentlichkeit angewiesen, um die Entfristung vor Gericht zu erkämpfen. Die Verhandlungen finden einzeln statt, da individuelle Situationen eine Rolle spielen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Betroffenen zu unterstützen und ihnen Mut und Rückhalt für die Prozesse zu geben.

Hagen Weber, FAU Braunschweig

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