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„Arbeitnehmerdatenschutz“ vor Reform ins Bodenlose?

Die Bundesregierung will den sogenannten Arbeitnehmerdatenschutz reformieren. Hintergrund ist die wachsende öffentliche Diskussion um die ständig steigende Überwachung am Arbeitsplatz. Wohin die Reise gehen soll, machte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Anfang April deutlich: Man wolle „bestimmte Schutzlücken schließen“, ohne dafür die Interessen der Betriebe übermäßig einzuschränken. Dazu soll nach der Sommerpause ein Gesetzentwurf eingereicht werden. Ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll dabei nicht begründet, sondern lediglich vorhandene datenschutzrechtliche Bestimmungen ergänzt werden.

Die bislang bekanntgewordenen Ecksteine der Neuregelung lesen sich in der Tat so, als würden sie weniger dem Datenschutz der Beschäftigten als vielmehr den Interessen des Managements dienen. Zwar werden an einigen Stellen bestimmte bekanntgewordene Überwachungspraktiken eingeschränkt bzw. die Strafandrohung erhöht, an anderen Stellen werden dafür aber neue Scheunentore für die Überwachung aufgemacht. Videoüberwachung etwa soll erschwert werden, kann jedoch im Zuge von „wichtigen betrieblichen Interessen“ durchaus erlaubt sein. Inhalte von Telefonaten sollen wie bislang bereits besonders geschützt sein. Gleichzeitig soll aber künftig die Kontrolle von betrieblichem Internetzugang, E-Mails und Telefonaten „im erforderlichen Maß“ erlaubt werden. Auch die Ortung von MitarbeiterInnen via GPRS soll künftig deutlich einfacher werden. Sie soll dann zulässig sein, wenn es der Koordinierung eines Einsatzes oder der Sicherheit der MitarbeiterInnen dient. Also im Zweifelsfall so gut wie immer.

Wenn der Gesetzentwurf in der geplanten Form verabschiedet wird, dürfte er durch seine Schwammigkeit und die vielen Öffnungsklauseln de facto eher zur Absicherung betrieblicher Überwachung und Datensammelei führen als zu deren Einschränkung. So ist z.B. beim Thema Gesundheitsprüfung zwar eine Zustimmung des oder der Beschäftigen vorgesehen. Was diese „Freiwilligkeit“ angesichts des grundsätzlich unfreien Verhältnisses zwischen Firma und ArbeiterIn tatsächlich wert ist, liegt auf der Hand.

 

ELENA: Arbeitnehmerdatenbank in der Kritik

Für die ELENA-Datenbank wurden bis jetzt 35.000 Datensätze gesammelt, noch verschlüsselt und nicht zur Nutzung freigegeben. Das kryptographische Verfahren sei „state of the art“, so Arbeitsministerin von der Leyen.

Der FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des bewegten und unbewegten Datenverkehrs) sieht das naturgemäß etwas anders: Die Vorratsdatenspeicherung sei, was Art und Menge betrifft, eine „höchst gefährliche“ und nicht verfassungskonforme Mischung. Das Risiko fehlerhafter und manipulierter personenbezogener Daten würde enorm steigen. Deshalb reichten der Verein und 22.005 Beschäftigte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Datenschützer wollen erreichen, dass die zentrale Arbeitnehmerdatenbank gelöscht wird.

Die FDP entdeckt ihre liberale Bürgerrechtsader wieder und auch, dass ihre potenziellen WählerInnen, wie Richter und Beamte, mit ELENA genauso gespeichert werden wie Hartz IV-EmpfängerInnen. Zudem ist gerade der hofierte Mittelstand von der ELENA-Bürokratie besonders betroffen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) möchte die Datenbank nun „in Ruhe prüfen“ und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigen.

Der IT-Branchenverband Bitkom fordert von der Regierung, den Zeitplan der Umsetzung für ELENA einzuhalten. Bitkom vertritt 1.300 IT-Unternehmen, unter ihnen Firmen wie lexware, die Software für ELENA verkaufen.

Die Wirtschaft macht Druck für die zügige Durchführung von ELENA und die Regierung muss Rücksicht nehmen auf ihre WählerInnen. Einige Punkte werden wohl weggelassen oder umformuliert, wie die Angabe von Streiktagen, aber die Überwachung von 40 Millionen Menschen mit sehr persönlichen Angaben und die einfache Möglichkeit, alles über die lebenslange Steueridentifikationsnummer zusammenzuführen, wird sich kaum eine Regierung entgehen lassen.

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