Direkte Aktion 203 – Jan/Feb 2011

Ein ehrbarer Beruf?

Ein ehrbarer Beruf?

Editorial

Editorial

Der große Bruder schaut dich an

Putzen im Akkord

Euro-Krise: Austritte vorprogrammiert?

Euro-Krise: Austritte vorprogrammiert?

Libertärer Austausch im Zeichen der Repression

Kolumne Durruti

Salzstock Asse

Salzstock Asse

Catwalk

Fast Food Union

Fast Food Union

Willkommen in der Mitte!

„Alle Komparsen auf Anfang“

Sex Works

Das härteste Gewerbe der Welt

Das härteste Gewerbe der Welt

Die sind doch krank!

Europäischer Gerichtshof: 48 Stunden und ein Haken

Europäischer Gerichtshof: 48 Stunden und ein Haken

Noch nicht K.O.

Auf die zehn

Berlin und das Ringen um die eigene Geschichte

Prekär bis in den Tod

Prekär bis in den Tod

Es geht um Definitionsmacht

Es geht um Definitionsmacht

Meldungen aus der IAA

§§§-Dschungel

Nichts um viel Lärm

Struggle

Der rote Faden

Bandwurm im Portemonnaie

Ein Job wie jeder andere auch?

Zahlen, bitte!

Gentryfikacji

Ein roter Rettungsschirm

Nachkriegsprostitution – damit das Militär befriedigt wurde

Rubrik: Leiharbeit abschaffen!

Tellerwäscher wehrt sich

Tellerwäscher wehrt sich

FAU-Ticker

FAU-Ticker

Militärische Rohstoffsicherung

Ohne Hüllen, ohne Boss

Meldungen aus der FAU

Mangel oder Überfluss?

Mangel oder Überfluss?

Wie ein Pascha?

Wie ein Pascha?

Im November entschied der Europäische Gerichtshof (AZ: C-429/09), dass Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mit einer Regelarbeitszeit von mehr als 48 Stunden pro Woche eine Entschädigung oder Freizeitausgleich zusteht. Dazu hatte die Klage eines Feuerwehrmannes aus Halle/Saale geführt. Darauf können sich nun auch Beschäftigte von Krankenhäusern z.B. berufen. Auch Ansprüche aus der Vergangenheit können geltend gemacht werden. Die FAU-Kritik an der „Arbeitszeitrichtlinie“ (2003/88/EG) erübrigt sich nicht, beschränkt sich das Urteil doch auf Beschäftigte im ÖD.

André Eisenstein