Stempel zum Streik

Zeit zu streiken?Bei einer betrieblichen Auseinandersetzung bei der Sick AG in Waldkirch bei Freiburg zeigte sich die IGM zuletzt nicht von ihrer kämpferischsten Seite. Schon die Jahre zuvor versuchte die IGM unrechtmäßig Warnstreiks zugunsten der Arbeitgeber zu disziplinieren.

Einem Mitglied der FAU Freiburg ist es gelungen, etwas Grundlegendes bezüglich „Warnstreiks“ zu erwirken. Dabei kam die IGM deutlich ins Schwitzen. Der Grund: Zusammen mit einigen KollegInnen der Sick AG haben diese sich über die Haltung der IGM im Betrieb beschwert, da in den letzten Jahren während der Tarifverhandlungen dazu aufgerufen wurde, beim Warnstreik vorher auszustempeln und danach wieder einzustempeln. Das erzeugte einigen Unmut bei Teilen der Belegschaft.

Laut Informationen der ver.di-Landesrechtsabteilung Baden-Württemberg und in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts heißt es im Leitsatz: „Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Warnstreikkundgebung teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der Kundgebungs- teilnahme“ (BAG v. 26.07.2005-1 AZR 133/04). Wer sich entschließt zu streiken, muss sich weder „ausstempeln“ noch sich vorher beim Vorgesetzten „abmelden“! Wer dennoch in Gleitzeit „ausstempelt“, befindet sich in seiner Freizeit und nicht im Streik. Das heißt, dass es auch möglich ist, Warnstreiks ohne vorheriges Abstempeln auszuführen.

Damit wurde die IGM im Betrieb konfrontiert und musste ihre Haltung aufgeben. Beim letzten aktuellen Warnstreik bei der Sick AG im Mai 2012 wurde nicht mehr dazu aufgerufen und die Beschäftigten im Vorfeld informiert.

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