So einfach ist es mit dem bürgerlichen Freiheitsverständnis bei konservativen Digitalisierungsexperten: „Wer eine besondere Gefahr darstellt, der muss besondere Einschränkungen dulden.“[ref]https://www.tagesspiegel.de/politik/menschen-mit-maske-und-app-sollten-raus-duerfen-lockdown-ja-aber-nur-fuer-gefaehrder/25719078.html[/ref] Und wer ist eine besondere Gefahr? Na, wer legt das wohl fest? Glaubt man dem Tagesspiegel und Martin Schallbruch, gilt ab sofort als „Gefährder“, wer sich staatlichen Zwangsmaßnahmen entzieht. Als