Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Oktober 2019 wies die Klage der zwei Bauarbeiter aus Rumänien, die auf der Baustelle der berüchtigten „Mall of Shame“ um ihre Löhne geprellt wurden, zurück. Weitere Schritte, wie etwa eine Verfassungsklage oder der Gang zum Europäischen Gerichtshof, werden sie nicht mehr verfolgen. Mit Unterstützung der