Die Begriffe des jobcenter-deutschen Dialektes sind notorisch ungeeignet und dienen auch nicht dem Zweck zu verstehen, was dort wirklich geschieht. Einer dieser jobcenter-deutschen Begriffe ist „Anhörung“. Im Sanktionsproduktionsverfahren der Verwaltung ist die „Anhörung“ der Teil, in welchem Erwerbslose sich zu rechtfertigen haben und ihnen gestattet wird, unterwürfig Gründe für ihr