Im Prozess um den in einer Polizeizelle verbrannten Afrikaner Oury Jalloh vor acht Jahren (die DA berichtete) im Dezember 2012 hat das Landesgericht Magdeburg den Polizisten Schubert zu einer Geldstrafe verurteilt. Schubert war damals diensthabend. Der Vorwurf beschränkt sich auf „fahrlässige Tötung durch Unterlassung“. „Eine Farce“ urteilt die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“: „Schubert wurde als Bauernopfer vorgeführt, um einen rechtsstaatlichen Anschein zu wahren. Die Verurteilung ist das geringere Übel, das Sachsen-Anhalt auf Justizebene in Kauf nehmen mußte, um den ‚Fall Oury Jalloh‘ endlich vom Tisch zu haben.“ schreibt die Initiative in einer Stellungnahme vom 13.12.2012. Sie wirft den Richtern Befangenheit vor.
Tatsächlich ist nach wie vor vieles ungeklärt oder gar widersprüchlich: Ungeklärt ist, wie Jalloh in seiner Zelle zu einem Feuerzeug gekommen ist, mit dem er sich nach Angaben der Polizei selbst in Brand gesetzt haben soll. Unklar ist ebenfalls, wie er das hätte anstellen sollen, nachdem er durch die Polizei fixiert worden war. Auch ist das angebliche Tat-Feuerzeug erst nachträglich auf die Asservatenliste gekommen und weist zudem keinerlei DNA- oder Faserreste von Jalloh auf. Videobänder von der Durchsuchung der Zelle sind auf ominöse Weise verschwunden. Die Aufzählung ließe sich fortsetzen.
Die Nebenklagevertretung hat nach dem Magdeburger Prozess einen Antrag auf Revision gestellt. Viel erhofft sich die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ auch von einem neuen, internationalen Brandgutachten, dass im Laufe des Jahres vorgelegt werden soll.