Billiges Fleisch?


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Und es geht doch!

Die Gewerkschaft NGG hat zum 1. Juli 2014 mit dem Bundesverband der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. eine Einigung über die Eckpunkte eines Mindestlohntarifvertrages erreicht. Er enthält auch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung die dadurch auch für LeiharbeiterInnen und Werk verträglerInnen gilt. Gerade die Einbeziehung dieser Gruppe ist hier besonders wichtig, da nur etwa 20% der Beschäftigten zum Stammpersonal gehören. Die Tarifvereinbarung wurde schon im Januar 2014 vereinbart und enthält folgende Entlohnungseckpunkte zum Mindestlohn: in der 1. Stufe zum 1. Juli 2014 7,75 Euro/Stunde, in der 2. Stufe zum 1. Dezember 2014 8,00 Euro/Stunde, in der 3. Stufe zum 1. Oktober 2015 8,60 Euro/Stunde und in der 4. Stufe zum 1. Dezember 2016 8,75 Euro/Stunde. Dass dieser Mindestlohn immer noch viel zu niedrig ist und dieser weiterhin nur eine ungenügende Lebensgrundlage für die Betroffenen bietet, steht außer Frage, aber wenn man die bisherigen Löhne in diesem Bereich betrachtet, stellt dieser Mindestlohn für viele Betroffene eine über 200%ige Lohnsteigerung dar.

Schlachte viel ohne Stammpersonal und du sparst: Der Staat gibt Anreize zur Ausbeutung

Eine Befreiung von der EEG-Umlage bekommen Unternehmen, die mehr als 14% der Bruttowertschöpfung für Stromkosten ausgeben müssen. Da die Kosten für die Stammbelegschaft nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen, stellen Schlachtereibesitzer LeiharbeiterInnen oder WerkverträglerInnen ein, um einerseits in den Genuss der EEG Umlagebefreiung zu gelangen, denn die Kosten für „Fremdarbeiter“ dürfen die Bruttowertschöpfung mindernd und damit den Anteil des Stroms steigernd einbezogen werden. Also: Ein Schlachtereibetrieb zerlegt ein Schwein, vom Erlös des Fleisches rechnet er die Ausgaben für Messer, Gewürze usw. ab. Das ist seine Bruttowertschöpfung. Die Kosten für seine Stammbelegschaft darf er dabei nicht abziehen. Folglich: Schlachte viel, aber ohne eigenes Personal! Dass dieses Vorgehen auch von anderen Branchen, z.B. Großhandelsunternehmen eingesetzt wird, ist logisch. Wenn der Staat solche Anreize schafft, muss man sich nicht wundern, wenn diese auch genutzt werden. Allein die Schlachtindustrie hat im Jahr 2013 durch die Einsparung der EEG-Umlage ca. 30 Millionen Unkosten eingespart, die die „NormalbürgerInnen“ dann mitbezahlen müssen. Der Konsument zahlt somit indirekt die Reduzierung von Stammpersonal.

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