Bundesverfassungsgericht ignoriert Grundrechte Erwerbsloser

Die Begriffe des jobcenter-deutschen Dialektes sind notorisch ungeeignet und dienen auch nicht dem Zweck zu verstehen, was dort wirklich geschieht. Einer dieser jobcenter-deutschen Begriffe ist „Anhörung“. Im Sanktionsproduktionsverfahren der Verwaltung ist die „Anhörung“ der Teil, in welchem Erwerbslose sich zu rechtfertigen haben und ihnen gestattet wird, unterwürfig Gründe für ihr FEHLVERHALTEN!!! darzulegen. Die dann erfahrungsgemäß immer mal ignoriert werden, weswegen ich das jobcenter-deutsche „angehört“ im Hochdeutschen mit „offiziell ignoriert“ übersetzt habe.[1]Abweichend davon versuchen manche Beschäftigte des Jobcenters auch, die vorgebrachten Gründe zu benutzen, um nicht sanktionieren zu müssen. Wie es eben gefällt. Es ist daher für Erwerbslose jedenfalls völlig legitim, sich auf das Spiel einzulassen, wenn sie es wünschen, und darf ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

Etwas Ähnliches erlebte ich kürzlich, als ich die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über Sanktionen innerhalb des Hartz IV-Systems beobachtete: Die geladenen Interessenverbände wurden, unter anderem, intensiv dazu befragt, wieso welche Leute eigentlich immer wieder bzw. bis auf null sanktioniert werden. Das niederschmetternde Ergebnis (und das war noch die für Erwerbslose positivste Aussage dazu) war, dass das eben alles Verrückte, pardon: psychisch Kranke seien. Andere Aussagen dazu waren unter Anderem, es würde sich zumeist vermutlich um Leute handeln, die Einnahmen verheimlichen, ansonsten auch um „Reichsbürger und BGE-Befürworter“. All diese Aussagen provozierten überhaupt keine Nachfragen der Verfassungsrichter*Innen.

Dabei ist es aus der Perspektive der Grundrechte völlig irrelevant, was für Leute eigentlich konkret die fiesesten Sanktionen erhalten. Denn der einzig legitime Maßstab wäre das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, welches das BVerfG in seinen Urteilen von 2010, 2012 und 2014 ausgestaltet und konkretisiert hat. Demnach bemisst sich das Existenzminimum allein am Bedarf, und der Bedarf verändert sich logischerweise überhaupt nicht dadurch, dass man nicht nach der Pfeife des Jobcenter-Personals tanzt.

In der gesamten Fragestellung der „Anhörung“, beziehungsweise in der offiziellen Ignoranz des BVerfG, wurden Fragen erörtert, die einen kilometerweiten Bogen um die Grundrechte Erwerbsloser machen und stattdessen dazu dienten, so zu tun, als könne man diese Grundrechte relativieren, indem man die aller-übelsten Auswüchse beseitigt, aber den Rest stehen lässt und ihn gerade dadurch bestätigt.

Die vom Gothaer Sozialgericht aufgeworfenen Fragen, ob die Sanktionen unzulässig ins Existenzminimum eingreifen, ob sie die Gesundheit der Sanktionierten schädigen, und ob sie die Freiheit der Berufswahl unzulässig einschränken, wurden komplett übergangen.

Ein solches Urteil würde einigen Erwerbslosen vermutlich nützen, anderen aber schaden – je nachdem, welche persönlichen Ressourcen zum Umgang mit kleineren Sanktionen vorhanden sind und je nachdem, wie sehr man sich unter Druck setzen lässt von den Drohungen des Jobcenters. Aus der Perspektive der Solidarität kann ich daher nicht zu einer positiven Bewertung eines solchen Urteils kommen.

Bei der Auswertung des Verhandlungstages fiel überraschend auf, dass es ein Druckmittel gibt, um noch vor einer Entscheidung des BVerfG darauf hinzuwirken, dass Sanktionen am Maßstab der Grundrechte überprüft werden. Denn sowohl der Vizepräsident des BVerfG Harbarth als auch Bundesarbeitsminister Heil deuteten an, dass sie erwarten, dass die Erwerbslosen jedes Urteil akzeptieren, egal wie es ausfällt und wie es zustande gekommen ist. Und dann würden wir einfach nach Hause gehen, nicht mehr protestieren oder dauernd das Jobcenter verklagen, so scheint der Traum zu sein. So unrealistisch diese Erwartung sein mag: Solchen Leuten muss man das vor Augen führen, und zwar möglichst bevor sie etwas entscheiden und nicht hinterher, denn die letzten Jahre (gerade der SPD) zeigen ja, dass es üble Folgen für die Bevölkerung hat, wenn die Mächtigen diesbezüglich Illusionen pflegen und danach handeln.

Die Folgerung daraus ist, auf allen Kanälen massiv zu kommunizieren, dass es ohne Grundrechte keinen Rechtsfrieden gibt.

Die Feststellung scheint furchtbar banal, dennoch ist es offenbar etwas, was nicht verstanden wird, wenn es um Erwerbslose oder sonst Unterfinanzierte geht: Uns will man stets „ernstnehmen“ statt unsere Interessen zu vertreten oder unsere Rechte zu achten – dass wir dankend ablehnen, wird nicht verstanden.

Ein erster Schritt ist ein offener Brief von mehreren Prozessbeobachtenden, der dann auch ähnlich wie eine öffentliche Petition für weitere Unterzeichnende ins Internet gestellt wird, als ein Mittel, um zu zeigen, wie breit die Forderung nach dem Schutz der Grundrechte Erwerbsloser vor den Sanktionen der Jobcenter getragen wird.

Offener Brief

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2 Kommentare zu «Bundesverfassungsgericht ignoriert Grundrechte Erwerbsloser»

  1. Hallo Miteinander,
    ich bin zwar froh, dass ich “als Jobcenter-Aufstockerin rechtzeitig, eine sichere, städtische Wohnung bekam.
    Da ich allerdings erst bei gesundheitlichen Gründen umziehen konnte und bei den Gesetzen “eine gesetzliche Betreuerin” benötigte, ist mein “politisches Engagement” leider unfreiwillig eingeschänkt.
    Mit solidarischen Grüßen
    Dagmar Schneider

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