Hausbesetzungen in Dresden: Vor Gericht

Vom 17. bis 22. Januar 2020 wurden in Dresden drei Häuser auf der Königsbrücker Straße besetzt. Die Häuser, die dem Münchner Multimillionär Helmut Röschinger gehören, sollten Platz bieten für sozialen Wohnraum, kulturelle Räume, nachbarschaftliche Gemeinschaftsflächen. Die Besetzung wurde nach der Kult-Zahnpasta „Putzi“ benannt, die in einer ebenfalls auf dem Gelände befindlichen Fabrik hergestellt wird. Mit der kämpferischen Belegschaft, die sich aktuell wieder im Arbeitskampf befindet, gab es guten Austausch und Abstimmung. Die Polizei drängte vom ersten Tag an auf schnelle Räumung, am 21. Januar scheiterten die Verhandlungen endgültig. In der Nacht erklärte die Polizei, sich mit der Räumung Zeit lassen zu wollen, um dann bereits am nächsten Morgen um 8 Uhr mit einem riesigen Polizeiaufgebot die Besetzung anzugreifen.

Bei der Räumung verbarrikadierten sich Besetzer_innen im mittleren Haus, weitere Besetzer_innen postierten sich auf einem der Dächer, eine weitere Person in einem Baum. Die Kolleg_innen der daraufhin gerufenen Feuerwehr verweigerten die Mithilfe an der Räumung, sodass schließlich Spezialeinheiten des SEK hinzugezogen wurden. Von diesen kam es z.T. zu Körperverletzungen, schwere Verletzungen der Besetzer_innen wurden teils billigend in Kauf genommen.

Im Anschluss wurden mehr als 15 Besetzer_innen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch angeklagt, mit dem Ziel sie zu hohen Geldstrafen zu verurteilen, darunter auch mehrere Mitglieder der Basisgewerkschaft FAU Dresden. Die meisten Prozesse laufen aktuell noch, auf Twitter finden sich aktuelle Informationen unter #DDbesetzen und #PutziBleibt

Wir dokumentieren hier die Rede eines FAU-Mitglieds vor Gericht. Der Genosse wurde daraufhin zunächst freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.

– Vorrede –

Herr Richter,

ich komme heute in dieses Gericht, nicht aus freien Stücken. Ich stehe auch nicht aus freien Stücken vor Ihnen auf und nicht aus freien Stücken lasse ich diesen Prozess über mich ergehen. Ich denke nicht, dass es bei so einem Prozess um Gerechtigkeit gehen kann, so wie ich Gerechtigkeit verstehe. Schon die Fragestellung spricht, wie ich darlegen will, der Gerechtigkeit in einem grundlegenden, humanistischen Sinne Hohn.

Ich komme zu Ihnen, weil ich angeklagt bin, weil ich mit Ordnungs- und Bußgeldern, mit Haftstrafe und mit den Waffen der Polizei bedroht werde. Würden wir uns als Menschen treffen, Sie und ich, Herr Richter, ich würde Ihnen gerne zwischenmenschliche Höflichkeit entgegen bringen. Ich würde Ihnen gerne, so es Sie interessiert, auseinandersetzen, warum ich Hausbesetzung richtig und wichtig finde, nicht vorhabe, damit aufzuhören und andere jederzeit dazu auffordern würde, denselben Standpunkt einzunehmen.

Wir treffen uns aber nicht als Menschen, wir treffen uns in Rollen. Ich als bedrohter Angeklagter, Sie als Wahrer der Eigentumsverhältnisse, als Richter über die Respektierung der Privilegien des Herrn Röschinger, seiner Bediensteten und seines Firmenimperiums.

So bin ich hier unter Zwang, will aber trotzdem nicht schweigen über meine Haltung zum heute verhandelten Gegenstand. Ich will darlegen, warum Sie, Herr Richter, qua Ihrer Rolle kein gerechtes Urteil in dieser Sache fällen können, wenn Sie nicht anstelle des Strafgesetzbuches die reine Menschlichkeit und Solidarität zur Richtschnur Ihrer Handlungen machen. Ich will auch darlegen, warum sich beides hier fundamental entgegen steht.

– Die Grundlage des Eigentums –

Ich möchte zunächst auf die Grundlage des Eigentums am Boden zu sprechen kommen. Herr Röschinger ist – über eine Kette von Körperschaften – Eigentümer der Häuser Königsbrücker Straße 12-16, um die es hier geht. Er ist nicht Besitzer. Er pellt sich nicht morgens in einer der Wohnungen aus den Decken, um den Kaffee anzusetzen und schon mal Brötchen für die Mitbewohner_innen zu schmieren, er befreit nicht die Wege vom Laub, er fährt auch nicht vor der Arbeit morgens um 4 zu den Häusern, um nach dem Rechten zu sehen. Er benutzt und besitzt die Häuser nicht, er hat nur die rechtliche Gewalt darüber. Trotz allem ist er scheinbar Eigentümer mit Herzblut. Obwohl er Elbschlösschen in Dresden und palastartige Lofts in der Münchner Innenstadt sein eigen nennen kann, lässt er seine Bediensteten, die Staatsanwaltschaft und Sie, Herr Richter, dafür Sorge tragen, dass sich nicht Obdachlose, Nachbar_innen, Studierende und solidarische Arbeiter_innen der Häuser bemächtigen.

Er hat diese Häuser zu eigen, er besitzt sie nicht. Er lässt sie stehen, lässt die Urbanisierung der Gesellschaft für sich arbeiten, angesichts der immer weiter steigenden Immobilienpreise und Mieten – während sich andere, angesichts dieser steigenden Immobilienpreise und Mieten, den Strick nehmen oder des Winters erfrieren.

Wie aber kam der Herr Röschinger in diese komfortable Lage?

Vor vielen tausend Jahren – Sachsen wurde gerade besiedelt – da war von Eigentum, welches heute die Grundlage dieses Prozesses bildet, noch nicht zu sprechen. Durch die eigentliche Eigenschaft des Menschen, nicht an zwei Orten gleichzeitig sein zu können, war es für die Menschen fast unmöglich, über ihren Besitz hinaus Dinge zum Eigentum erheben zu können.

Jedoch lernte der Mensch sich den Mitmensch durch Gewalt, Androhung von Gewalt und wirtschaftliche Erpressung gefügig zu machen – aber auch, indem er den anderen einen Anteil an der Beute dieser Gewalt versprach. Es begann ein Hauen und Stechen, auch um die sächsischen Böden. Von ihren Herren in immer neue Kriege geschickt, brachte ein Bauer den anderen um, ließ sich und seine Familie morden, für die Herrlichkeit seiner gottgerechten Herrschaften. Erst waren es Germanen, dann waren es Slawen, schließlich waren es die christlichen Ritter nebst der Kirche, die mit Schwert und Fackel die Besitzenden auf ihren Eigentumsanspruch einschworen und sich des Bodens und der Menschen bemächtigten.

Über die Jahrhunderte wurde das Ergebnis dieses mordlüsternen Unrechts, der Ausbeutung von Mensch und Natur, die Früchte der Gewalt in gesetzliche Spielregeln gegossen, der Rechtsstaat begann auf dem Mist niedergeschlagener Bauernaufstände, Fronwirtschaft, Zwangschristianisierung und Erbfolgekriegen zu sprießen.

Damit aber die Blutrünstigkeit der Vorfahren nicht umsonst gewesen sei, wurde das Erbrecht zu einem neuralgischen Teil unseres Rechtsstaates. Über den weitergereichten Reichtum – und ich will dabei nicht verleugnen, dass dabei auch mal einzelne Kapitalist_innen in der Wirtschaftskrise verloren und eine_r von 10 Millionen Arbeiter_innen selbst die Stiefel anziehen durfte, die über die Generationen vor ihm hinweg getrampelt sind – über diesen Fluss des Reichtums spinnt sich der Faden über zigtausende Stationen zum Unrecht, das unsere Geschichte begleitet. Im Eigentum, im Kapital geronnen ist die Ausbeutung der Arbeitskraft anderer, mal als Knechte und Mägde, mal als prekäre Arbeiter_innen, mal als KZ-Häftlinge, mal als Strafgefangene. Wir finden in ihm den Nachhall des europäischen Kolonialismus ebenso, wie den Nachhall der Privatisierung der Allmende – des Gemeineigentums – im ausgehenden Mittelalter durch die absolutistischen Herrscher.

Herr Röschinger, so können wir erfahren, kam 1943 als Sohn eines wohlhabenden Anwalts im NS-Staate zur Welt. Mit 25 Jahren war er in der Lage eine internationale Anlagegesellschaft aus dem Boden zu stampfen. Wirtschaftlich ging es für ihn aufwärts – so können wir es in Würdigungen seiner Person im Internet lesen – als er sich auf steuersparende Formen der Kapitalanlagen spezialisierte. Er spekulierte in der Folge mit Erdöl, Erdgas und eben v. a. auch Immobilien. Heute ist Herr Röschinger Multimillionär, dessen Vermögen auf 350 Millionen Euro geschätzt wird. Wer hat, dem wird gegeben.

– Zum Vorwurf der Sachbeschädigung –

Ich werde aber nicht nur beschuldigt das herzlich geliebte Eigentum des Herrn Röschingers auf Aufforderung der mit Schusswaffen bestückten Interessenvertretung nicht verlassen zu haben, mir wird darüber hinaus noch Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Auch der Tatvorwurf der Sachbeschädigung ist ein Beispiel dafür, wie sich ein radikal humanistisches Gerechtigkeitsempfinden und die rechtsstaatliche Logik nach der Sie, Herr Richter, hier qua Berufswahl zu entscheiden haben, nicht in Einklang bringen lässt.

Nehmen wir beispielsweise die Unschädlichmachung einer Nazi-Flagge an einem fremden Balkon, oder besser noch, die unbefugte Verschrottung eines deutschen Panzers, der in Begriff ist für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in die Türkei ausgeliefert zu werden. Wir sehen hier, dass eine Sachbeschädigung sehr wohl ein eigentlich selbstverständlicher Akt der Menschlichkeit und der Zivilcourage und gleichzeitig eine Straftat, im Falle des Panzers gar eine besonders schwere, sein kann.

Ich möchte an dieser Stelle jedoch nicht falsch verstanden werden: Wie wohl den meisten der Angeklagten, die Herr Röschinger und die Staatsanwaltschaft hier einbestellen, sind mir Not und Mangel in meinem Leben ausreichend bekannt, als dass es mir nicht in den Sinn käme, Gut zu zerstören, das sich auch einem sozialen Zwecke für die Gemeinschaft zuführen ließe.

Und das wiederum unterscheidet mich ganz entschieden von Herrn Röschinger, der sich, würde es um Gerechtigkeit und Menschenwürde gehen, statt meiner für eine Sachbeschädigung zu verantworten hätte. Herr Röschinger begeht Sachbeschädigung durch Unterlassung. Wenn ein Dach alt wird, dann muss es geflickt werden, wenn Scheiben zu Bruch gehen, dann muss mensch sie ersetzen, wenn ein Sandsteingebäude über Jahre im Winter nicht geheizt wird, dann beginnt es zu vermodern. Seit Jahrzehnten stehen die Häuser, um die es hier geht, leer. Weder hat Herr Röschinger einen Handschlag an ihnen vollbracht, noch wohl die Eigentümer_innen vor ihm. Die Handwerkskunst vieler Menschen, die Möglichkeit eines Obdachs für viele Menschen, wird hier sehenden Auges, für den Profit, für die eigene Bereicherung, dem Verfall und der Nutzlosigkeit preisgegeben.

Da, soweit ich informiert bin, auf Teilen der Gebäude sogar Denkmalschutzauflagen bestehen, muss angenommen werden, dass hier der Verfall sogar zielgerichtet in Kauf genommen wird, um später auflagenfrei profitablere Bauformen realisieren zu können. Ob dies im speziellen Fall zutrifft, ist freilich schwer zu beweisen, wir erleben diese bewusste Vernichtung handwerklichen und kulturellen Erbes allerdings aller Orten. Es geht hier daher nicht einmal nur um die Sachbeschädigung an drei rettbaren Häusern durch den Herrn Röschinger, sondern auch um eine Beschädigung des Stadtbildes, des handwerklichen und kulturellen Erbes insgesamt.

Schlimm genug wäre es, hätte sich Herr Röschinger dieser Vergehen – nicht gegen den Rechtsstaat, aber gegen das solidarische Miteinander – nur durch seine passive Haltung schuldig gemacht. Was wir jedoch erlebt haben ist, dass er militant auf dem Verfall der Gebäude beharrt, in dem Sinne, das eine kleine Armee von Polizei und Sondereinsatzkommandos losgeschickt wurde, um jene aus den Häusern zu treiben und zu tragen, die eben mit einer Notsicherung der Gebäude begonnen hatten. Was wäre also, wenn es hier nicht um Eigentumsrechte, sondern um eine Schlichtung und um menschliche Qualitäten gehen würde? Sie, Herr Richter, Sie dürften sich bei Herrn Röschinger zurecht über Missachtung, eine Verhöhnung Ihrer Urteilskraft beschweren, da er anderen Sachbeschädigung vorwirft, sich selbst dabei aber außen vor nimmt.

– Zur Rolle der Polizei –

Ein paar Worte will ich noch verlieren zur Rolle der Polizei, da diese hier noch zu Wort kommen soll und sie einiges dazu beitrug, dass ich auf dieser Anklagebank sitze.

Wie den Akten zu entnehmen ist, hat die Polizei schon bei den ersten und auch den folgenden Gesprächen mit der Dental Kosmetik ganz zielgerichtet die Geschäftsführerin zu einem Strafantrag gedrängt, ganz entgegen deren offensichtlichen Wunsches nach einer gütlichen Einigung. Es wurden keine weiteren Optionen und Möglichkeiten eines weniger konflikthaften Umgangs mit der Situation erläutert.

Die Polizei hatte ihre Linie, sie handelten nicht einmal im Auftrag des Herrn Röschinger, sondern im Auftrag einer selbstgewählten Null-Toleranz-Politik gegenüber der direkten Wohnraumbeschaffungsmaßnahme der Besetzer_innen. Die Polizei, die sich gern als Freundin und Helferin, als bürgernahe und vermittelnde Kraft ausgibt, zeigte wo sie eigentlich steht. Würde sie ihrem Stadtteil soviel Interesse entgegen bringen, wie sie behauptet, sie hätte einiges lernen können. Während der Besetzung fanden Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen in komplizierten Lebenssituationen zueinander. Menschen, die seit Jahren auf der Straße leben – im Winter unter der ständigen Gefahr zu erfrieren – blühten auf, fanden Selbstbewusstsein und durch Selbstverwaltung einen Platz in einer Gemeinschaft, in der sie nicht bevormundete “Problemfälle” sind, sondern gleichberechtigter Teil.

Die Polizei entschloss sich, bewaffnete Hüterin der Eigentumsverhältnisse zu sein, überhöhte die Risiken für die Eigentümer_innen, drängte auf Räumung und Strafantrag – ganz aus eigener Motivation. Am Abend ließen sie verlauten, dass es mit einer Räumung nicht eilig sei, um am nächsten Morgen frühestmöglich zu räumen.

Die Rolle der Polizei in diesem ganzen Prozess zeigt, was auch die Black-Lives-Matter-Bewegung seit Monaten anhand von tausenden Fällen argumentiert: Dass die Polizei selbst zu guten Teilen die gesellschaftlichen Probleme verursacht, die sie zu lösen vorgibt. An die Stelle der Eigentumsrechte sollte die Selbstverwaltung von Häusern und Stadtteilen, die radikal-demokratische und humanistische Verhandlung der Güterverteilung treten. An die Stelle der Polizei aber – die in diesem Fall die ererbten Privilegien von Macht und Reichtum verteidigt und die sich als paramilitärische Rambo-Truppe der Reichen inszeniert, sollte in der Zukunft eine Struktur aus Sozialarbeiter_innen, Psycholog_innen, ausgebildeten Schlichter_innen, Mediator_innen und diskriminierungssensiblen, gewählten und geschulten Sicherheitsstrukturen der Stadtteile treten.

– Abschluss –

Nun Herr Richter, Sie werden schon darauf gewartet haben, komme ich zum Ende. Was lege ich Ihnen, als Mensch, nicht als Angeklagter, also in diesem Fall nahe zu tun?

Ich kam nicht als reicher Anwaltssohn zur Welt, sondern als Sohn eines oppositionellen Arbeiterhaushalts in der DDR. Als ich auf die Welt kam, da fand ich die Welt schon aufgeteilt vor und fand mich in einem Haushalt guter Menschen mit vielen Sorgen und wenig Geld wieder. Die Option mit 25 Jahren eine Anlagegesellschaft zu gründen stellte sich mir nicht, dafür hatte ich zu viele moralische Skrupel und vor allem zu wenig Kapital.

Herr Röschinger hat mehr Millionen – zur Erinnerung, es sind 350 – auf dem Konto als alle beteiligten Besetzer_innen zusammen an einzelnen Schuhen besitzen. Viele haben kein Haus, keine Wohnung und die Hoffnung aufgegeben in ihrem einen Leben auf dieser Welt noch aus dem Strudel aus Not, Schulden und Resignation ausbrechen zu können. Ich selbst habe über 5 Jahre hinweg immer wieder in leeren Häusern geschlafen, wurde immer wieder – auch im tiefsten Winter – von der Dresdner Polizei hinaus gejagt.

Wir leben in einem konkurrenz-basierten System, die Ungleichheit ist historisch gewachsen und für Einen, der reich ist, müssen Tausende arm sein. Und wenn uns das in Deutschland manchmal gar nicht so deutlich bewusst wird, dann nur deshalb, weil wir nicht so genau hinschauen, wer im Kongo die Halbleiter für uns aus den Minen holt, wer in Bangladesh unsere T-Shirts näht und wer von den Waffenexporten der großen deutschen Unternehmen wie Rheinmetall und Airbus in Syrien oder Saudi Arabien zerfetzt wird.

Eine Gesellschaft, in der wir alle reich werden könnten, an Lebensqualität, Selbstentfaltung und dem, was wir zum Leben brauchen, sie müsste auf anderen Grundsätzen aufbauen. Sie würde zwar den Besitz, nicht aber das Eigentum kennen, sie würde radikalen Humanismus statt Rechtsstaatlichkeit zur Grundlage ihres Handelns machen, sie würde Bedarfs- aber keine Profitlogik kennen.

Ich stehe dazu, dass ich solch eine Gesellschaft verwirklichen will und dabei bleiben werde Solidarität mit den weniger Privilegierten und den Kampf um Selbstbestimmung und Selbstverwaltung und für eine lebenswerte Gesellschaft zur Grundlage meines Handelns zu machen.

Sie, Herr Richter, kann ich nur herzlich dazu einladen sich dem Kampf um Menschlichkeit statt um Eigentum anzuschließen. Sie müssen heute beschließen, ob mich eine solche Haltung einen hohen Preis kostet oder ob Sie selbst beginnen, menschlich statt rechtsstaatlich zu handeln.

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