Sitzblockaden stellen keine strafbare Nötigung dar, wenn die davon
ausgehende Gewalt im angemessenen Verhältnis zu den damit verfolgten,
politischen Zielen steht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe und stärkte damit das Recht auf eine Form der direkten Aktion.
Damit wurde auch die Verurteilung eines Mannes aufgehoben, der
zuvor vom Landgericht Frankfurt am Main zu einer Geldstrafe von 450 Euro
verurteilt worden war, weil er sich aus Protest gegen den drohenden
Irak-Krieg im Jahr 2004 an einer angemeldeten Sitzblockade vor einem
US-Luftwaffen-Stützpunkt beteiligt hatte. Die Frankfurter Richter hatten
argumentiert, es sei verwerflich, mit dem blockieren von
Armeefahrzeugen Aufmerksamkeit zu erzeugen. Karlsruhe entgegnete, dass
erst diese erzielte Aufmerksamkeit für ein politisches Anliegen die
Blockade schützenswert mache. Zudem hätte das Urteil des Landgerichts
das Grundrecht des Verurteilten auf Versammlungsfreiheit verletzt. (AL)