Hintertür bei Clouds und sozialen Netzwerken?
Momentan werden vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) neue Richtlinien für Polizei und Geheimdienste verfasst. Auch neue technische Möglichkeiten für die Echtzeitüberwachung von sozialen Netzwerken und sogenannten Clouds sollen einsetzbar werden. Betroffen wären unabhängig vom Standort die Cloud-Anbieter wie Amazon, Telekom und Microsoft, aber auch Facebook, Twitter, Google Mail, LinkedIn und viele mehr. In den USA ist diese Praxis schon im Rahmen der sogenannten Terrorabwehr und des „Patriot Act“ gang und gebe. Allerdings haben amerikanische Behörden – anders als nun von der ETSI geplant – nicht das Recht auf Dienste zuzugreifen, welche außerhalb der eigenen Landesgrenzen stehen. Und noch eine weitere Idee kommt von der ETSI: Damit das Internet für EU-Geheimdienste und -Polizeien noch etwas durchsichtiger wird, soll eine Art Frühwarnsystem eingerichtet werden. Will sich nun jemand der staatlichen Überwachung entziehen und wählt sich mit einer vermeintlich sicheren HTTPS-Verbindung in das Netz ein, soll der Datenstrom vom Internet-Provider über eine Standard-Umleitung geführt werden. Damit soll es den Behörden möglich werden, einen Kommunikationspartner zu simulieren, um so an die Daten zu kommen. Das ETSI nennt diesen Vorgang „Dynamic Triggering“.
Skype immer noch sicher?
Als in Australien und den USA neue Gesetze beschlossen wurden, wonach Softwareproduzenten gezwungen werden, den Behörden Zugriff auf ihre Programme zu ermöglichen, entzog sich Skype diesen Gesetzen. Als im Mai 2011 Microsoft Skype kaufte, vergrößerte sich die Zahl der NutzerInnen stark. Im Juni des selben Jahres ließ sich Microsoft ein Patent für eine Technik ausstellen, mit der VoIP-Programme wie Skype unbemerkt mitgeschnitten werden können. Skype-Sprecher Claim Haas wollte die Frage, ob diese Technik auch bei Skype zum Einsatz käme, nicht beantworten. Er äußerte sich nur dahingehend, dass Microsoft im technischen Bereich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit den Behörden kooperiere. In den Nutzungsbedingungen von Skype wird ebenfalls festgehalten, dass alle Daten im Rahmen einer Ermittlung an die Behörden herausgegeben werden können. Zudem werden alle Chatnachrichten für maximal 30 Tage gespeichert. Diese Speicherdauer kann auf Anfrage der Behörden verlängert werden. Wer nun also in seiner oder ihrer Kommunikation auf Sicherheit bedacht ist, sollte sich Open-Source-Programme wie Jitsi oder andere Alternativen mal genauer ansehen. Jitsi bietet den NutzerInnen volle Verschlüsselung in ihrer Kommunikation; zu beziehen ist es kostenlos im Internet und verwendbar für fast alle Betriebssysteme.
Hacker als Streikbrecher
In Dänemark war der größte Gewerkschaftsbund 3F (Fagligt Fælles Forbund
) in einen Arbeitskampf in einem Restaurant verwickelt. Das Restaurant kündigte zum Ende des letzten Jahres die Verträge mit dem Gewerkschaftsbund und schloss neue mit einer christlichen, gelben Gewerkschaft, der Krifa. Die ArbeiterInnen organisierten sich und bildeten Streikposten vor dem Restaurant, um Zulieferungen sowie den Abtransport von Müll zu verhindern. Da die Gewerkschaft über mehrere Branchen organisiert ist, entschlossen sich die Drucker einer lokalen Zeitung, die Werbung für das Restaurant schaltete, diese ebenfalls zu bestreiken und die Werbung nicht mehr zu drucken. Am 20. Juli wurde dann ein Video bei Youtube gepostet, in dem AnonDK (Anonymous Dänemark) dazu aufrief, die „Meinungsfreiheit“ des Restaurants zu verteidigen, und denunzierte gewerkschaftliche Kämpfe als irrelevant und überholt. In den nächsten Wochen wurde durch sogenannte DDoS-Attacken die Internet Seite der Gewerkschaft lahmgelegt.
Nur „Social Monitoring“?
Die sächsische Staatkanzlei wollte sich Software für 390.000 Euro zur systematischen Überwachung sozialer Netzwerke im Internet beschaffen. Die Software sollte offiziell ein „Social Monitoring“ erzeugen, in dem „abstrakte Meinungsbilder ohne Personenbezug“ gesammelt werden. Schon am 15. Juni gab es eine Ausschreibung der Staatskanzlei, die sich mit dieser Software befasste. Allerdings schloss diese Ausschreibung eine personenbezogene Datensammlung nicht aus. Zwar ist jetzt auf Grund von öffentlichem Druck die Staatskanzlei zurückgerudert; der Vorfall zeigt aber ganz klar, in welche Richtung das Interesse der Sicherheitsbehörden geht.
Wieder massive Video- und Drohnenbespitzelung während eines Nazigroßevents
Nach dem bundesweiten Naziaufmarsch in Bad Nenndorf sollte es eine weitere Nazidemo in Hannover geben. Allerdings fiel diese auf Grund der Blockadeversuche in Bad Nenndorf aus. Was nicht ausfiel, war die Bespitzelung durch die Repressionsorgane. So hatten sich hinter dem Hauptbahnhof in Hannover Menschen zur Gegendemonstration versammelt. Diese wurden von der Polizei teilweise auch verdeckt gefilmt. In Bad Nenndorf selber kam ein sogenannter Dreiflügler zum Einsatz, eine Drohne, die laut Polizeiangaben an dem Tag sieben Mal gestartet ist. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat einen offenen Brief und einen Fragebogen mit 20 Punkten zu diesen Vorfällen an die Polizei geschickt. Die Polizei gibt nun an, die Vorfälle weiter zu untersuchen. Parallel läuft noch eine Verfassungsbeschwerde des AK Vorratsdatenspeicherung gegen das neue Versammlungsgesetz in Niedersachsen, da laut Gesetz der Polizei gestattet wird, zu filmen, wenn ihrer Meinung nach eine unübersichtliche Lage vorliegt.