Dies ist (noch) keine Erfolgsgeschichte

Es war kalt am 19. März in Halle kurz nach dem plötzlichen Wintereinbruch in Mitteldeutschland. Einige Straßen, in die die niedrig stehende Sonne nicht scheinen konnte, waren immer noch vereist und glatt.Wer hier Fahrrad fährt, setzt seine Gesundheit aufs Spiel. Wer beruflich Fahrrad fährt, als Fahrradkurier, tut dies auch für den Profit des Chefs. Umso schlimmer, wenn der nicht bereit ist, Krankengeld zu zahlen. Das ist einer von vielen Gründen, warum an diesem kalten Tag ein ehemaliger Kurierfahrer und zwei Dutzend Gewerkschafts-aktivist*Innen der FAU vor dem Laden des Chefs standen und den Boss aufforderten, endlich den ausstehenden Lohn des Kollegen rauszurücken. Kurz darauf sahen sich die Beteiligten vor dem Arbeitsgericht in Halle wieder.

Der Kurierfahrer forderte unter anderem die Rückzahlung von Miete für Arbeitsmittel, Lohnfortzahlung für einige Krankheitstage, die Bezahlung des kompletten Urlaubs von zwei Jahren und Annahmeverzugslohn für mehrere Monate, in denen er überhaupt keine Schichten erhielt. Alles arbeitsrechtliche Mindeststandards, über die man eigentlich nicht zu diskutieren braucht.

Doch solche Rechtsbrüche sind im Minijobbereich trauriger Alltag. Ein Drittel der Minijobber*Innen bekommt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und über die Hälfte kann keinen bezahlten Urlaub nehmen. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind hier besonders häufig, wie die Hans Böckler Stiftung herausfand. Die Bosse schaffen sich durch die Beschäftigung vieler Minijobber*Innen ein Arbeitsumfeld, in dem es ihnen besonders leicht fällt, den dauerhaften Rechtsbruch aufrechtzuerhalten und das Betriebsrisiko auf die Beschäftigten abzuwälzen. Da die Arbeit auf viele Schultern verteilt wird, sind Einzelne leicht zu ersetzen. Der ständige Wechsel der Kolleg*innen verstärkt die Vereinzelung und erschwert die Organisierung und den Widerstand gegen diese Ausbeutung. Die Folgen für die Betroffenen sind Prekarisierung und drohende Altersarmut. Für die Bosse ist das ein Paradies. Der Minijobsektor wächst stetig.

Am Ende der zähen Güteverhandlung stand ein Vergleich im Raum, der angesichts der Schulden des Betroffenen, der infolge der ausbleibenden Lohnzahlungen seine Miete nicht alleine zahlen konnte, viel zu niedrig war. Doch die Aussicht, den vollen Betrag frühestens in 18 Monaten durch ein Urteil zugesprochen zu bekommen, denn der Richter setzte den Kammertermin auf Ende 2019 fest, bewog den Kurier letztlich doch zur Zustimmung.

Das Arbeitsgericht hat sich für die Interessen der Arbeiter*innen an dieser Stelle einmal mehr als stumpfes Schwert erwiesen. Das bestätigt rückblickend die Strategie der FAU Halle, nicht allein auf den Gerichtsweg zu vertrauen, sondern den Boss gleichzeitig öffentlich zu konfrontieren. Dass die anderen Kuriere mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden sind, davon kann keine Rede sein. Dass Widerstand möglich ist und dass es eine solidarische Gewerkschaft gibt, die sie unterstützt, haben sie mit interessiertem Blick beobachtet. Nachhaltige Verbesserungen können nur gemeinsam und im Betrieb erkämpft werden.

Die Saat des Widerstandes ist gesät.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar