Unser Mitglied N. war circa sieben Jahre bei Domino’s Pizza als Fahrer und zeitweise als Schichtleiter angestellt. N. hatte sich in Magdeburg an die AG Gewerkschaftliche Aktion gewandt, weil die Angestellten des Franchisenehmers unbezahlt vor Schichtbeginn am Arbeitsplatz erscheinen mussten. Außerdem wurden regelmäßig nötige Arbeitszeiten nach 23 Uhr nicht bezahlt und Schichten kurzfristig „auf Abruf“ gestellt, mit der Folge, dass die Vergütung ausblieb. Jahrelang wurde kein bezahlter Erholungsurlaub gewährt. Insgesamt belief sich die Forderung auf circa 2.500 Euro.
Da dies unser zweiter Konflikt mit diesem Domino’s-Franchisenehmer war und der erste mit einigen Briefen erfolgreich beigelegt werden konnte, rechneten wir mit einem ebenso kurzen Verlauf. In einem ersten Schriftwechsel mit der Geschäftsführung, die sich diesmal sofort einen Anwalt genommen hatte, wurden unsere Forderungen jedoch zurückgewiesen und unsere Beweise angezweifelt. Daraufhin veröffentlichten wir die Verstöße auf unseren Social-Media-Kanälen und reichten zeitgleich Lohnklage beim Arbeitsgericht ein.
Scheitern der einstweiligen Verfügung
Domino’s beantragte über ihren Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen uns. Damit wollte der Franchisenehmer bewirken, dass wir sämtliche Darstellungen zu den Arbeitsbedingungen bei Domino’s zurücknehmen. Für uns stellte dies einen Versuch des Union Bustings dar. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung eines Unternehmens mit legalen oder illegalen Mitteln versucht, gewerkschaftliche Aktivitäten zu bekämpfen und zu unterdrücken. Union Busting wird von Konzernen wie Domino’s nicht nur genutzt, weil ihr öffentlicher Ruf durch das Bekanntwerden der tatsächlichen Zustände leidet, sondern auch, weil sich das Vorgehen gegen arbeitsrechtliche Missstände in den Belegschaften herumspricht und schlimmstenfalls zu einem Vorbild oder Präzedenzfall wird.
In unserem Fall kam es zu einem Zivilprozess und in dessen erster Instanz zu einer Güteverhandlung vor dem Magdeburger Landgericht. Da wir den Großteil der Behauptungen durch gespeicherte Chatverläufe, dokumentierte Arbeitszeiten und Zeugenaussagen belegen konnten, mussten die Richterinnen uns recht geben und die einstweilige Verfügung wurde damit abgewendet. Laut Vergleich dürfen wir weiterhin über die Zustände in den Filialen berichten. Außerdem musste Domino’s die Gerichtskosten tragen und mit uns zur dauerhaften Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Filialen des Franchisenehmers in Verhandlung treten.
Direkt nach der Verhandlung am Landgericht hat Domino’s uns mitgeteilt, dass sie in dem arbeitsrechtlichen Streit bereit sind, sich mit uns außergerichtlich zu einigen. Domino’s erklärte sich bereit, 2.000 Euro an unser Mitglied N. zu überweisen und kam damit fast zu 100 % unseren Forderungen nach. Für Domino’s ist der Fall eindeutig teurer geworden, als wenn sich der Betrieb von vornherein an geltendes Arbeitsrecht gehalten hätte. Zudem wurde dem Union Busting hier nicht nur ein deutlicher Riegel vorgeschoben, der Versuch ging nach hinten los!