Erneute Datenskandale bei Facebook
Ein Datenskandal nach dem anderen begleitet die Erfolgsgeschichte des Internet-Netzwerkes Facebook. Die Betreiber der über 500 Mio. Mitglieder zählenden Website räumten Mitte Oktober ein, dass User IDs an Werbefirmen und Datensammel-Firmen weiter geleitet worden seien. Einem Bericht der US-Zeitung „Wall Street Journal“ zufolge, geben die zurzeit zehn beliebtesten Anwendungen auf Facebook Daten an externe Firmen weiter. Drei dieser Anwendungen geben sogar Auskunft über gelistete Freunde des betroffenen Nutzers. Unverschont blieben selbst solche UserInnen nicht, die in ihrem Profil die schärfsten Datenschutzoptionen gewählt hatten.
Facebook kündigte nun an, die Weitergabe der User ID „dramatisch eingrenzen“ zu wollen. Ferner begründeten sie die Datenlücke mit der prinzipiellen Funktionsweise von Internet-Surfprogrammen, den sog. Browsern. Nur wenige Tage vor der Bekanntmachung sorgte zudem die Meldung für Wirbel, dass mittels E-Mail-Adressen von Facebook-NutzerInnen auch E-Mail-Kontakte von Nichtmitgliedern ausgeforscht werden können. Mit Datenschutz scheint man es bei Facebook nicht so eng zu nehmen. Dazu passt auch die Auffassung des Netzwerkgründes Mark Zuckerberg, der Anfang des Jahres erklärte, dass er so etwas wie Privatsphäre nicht mehr zeitgemäß finde. (AL)
HSH-Nordbank beschäftigte internen Geheimdienst
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ beauftragte der HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher eine private Sicherheitsfirma, um KritikerInnen der Bank zu bespitzeln. Unter dem erfindungsreichen Decknamen „Project Silence“ habe die Prevent AG ein Quellen-Netzwerk aufgebaut und wie ein interner Geheimdienst für den Bankenchef fungiert. Der „Spiegel“ berichtet, es habe „ein Monotoring aller relevanter Diskussionsforen“ sowie eine „Identifizierung der besonders auffälligen Blogger“ statt gefunden. Ein Sprecher der Bank rechtfertigte die Überwachung mit einer „massiven Bedrohung der Bank und ihrer Mitarbeiter“.
Nicht nur diese Rhetorik, auch angegebene Tätigkeitsfelder des „Projects Silence“, so etwa die „Ausweitung, Pflege und Führung des Quellennetzwerkes“, erinnern eher an Praktiken von DDR-Überwachungsorganen als an Mitarbeiter-Schutz. In einer Mitteilung gab Prevent ferner an, das Unternehmen könne Fragen zu dem „Project Silence“ nicht beantworten, da es gegenüber den Vertragspartnern „zur Verschwiegenheit verpflichtet“ sei. (AL)
Easycash: Nur Bares ist Wahres
Über den EC-Kartennetzbetreiber Easycash laufen rund 40% aller bargeldlosen Zahlungen in Deutschland. Laut NDR Info schreckt die Nummer Eins der Branche dabei nicht vor Datenmissbrauch zurück. Der Vorwurf: Easycash soll über eine Tochterfirma, die Easycash Loyalty Solutions (ECLS), die Daten des Transaktionsverkehrs mit den Kundenkarten (z.B. Payback-Karten) der ECLS abgeglichen haben. Daraus ergebe sich ein Angebot von „Zahlungsverkehrsanalysen“, die Handelsunternehmen mehr versprechen als herkömmliche Marktforschung. So lasse sich z.B. die Kundenbindung überprüfen und steuern. Dem NDR liege ein solches Angebot aus dem Jahr 2010 vor.
Der unsichtbare Treuhänder zwischen Bank und Kunde verneint in einer Stellungnahme die Anschuldigung, bestätigt allerdings, die „Möglichkeit einer Nutzung und des Vergleiches der Daten zwar in der Vergangenheit erwogen …, aber … nicht realisiert“ zu haben. Landesdatenschutzbeauftragter Lepper stellte nun Strafantrag gegen Easycash „wegen unrechtmäßiger Speicherung mit Bereicherungsabsicht“. (CS)
EU-Gerichtshof billigt Sicherungsverwahrung
Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat die Beschwerde eines deutschen Gefängnisinsassen gegen die Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der 65jährige wurde 1995 zu sieben Jahren Haft wegen Bandendiebstahls verurteilt. Zusätzlich wurde ihm schon damals eine Sicherungsverwahrung für die Zeit nach 2002 auferlegt. Somit sitzt er noch heute in Haft, obwohl er die eigentliche Strafe seit acht Jahren abgesessen hat. Im Mai hatte der Gerichtshof bereits der Beschwerde eines deutschen Insassen Recht gegeben. In diesem Fall allerdings beanstandeten die RichterInnen eine „nachträgliche Sicherungsverwahrung“, die einem Insassen auferlegt wurde, obwohl diese zum Zeitpunkt seiner Verurteilung gesetzlich noch nicht zulässig war.
Das Gesetz über die Sicherungsverwahrung steht in ganz in einer antiliberalen Tradition. Sie wurde 1933 von den Nazis eingeführt und stellte den „Charakter“ von Tätern, nicht deren Taten in den Vordergrund. Die BRD übernahm diese Rechtsprechung und erweiterte sie 1998, indem sie die Höchstgrenze von zehn Jahren aufgab. 2004 wurde sogar die nachträgliche Sicherungsverwahrung erlassen. Über 500 Insassen sind heute in der BRD davon betroffen. Schmierblätter wie die „Bild“ machen Stimmung gegen eine mögliche Lockerung der Sicherungsverwahrung, die es ermöglicht, Menschen willkürlich in Haft zu halten. (HM)
Einsprüche gegen Google Streeview
Angaben von Google zufolge gingen bei dem Internetkonzern fast 250.000 Einsprüche aus Deutschland gegen die Abbildung von Gebäuden bei „Street View“ ein. Die Einsprüche stammen allein aus den 20 deutschen Städten, in denen der Geodatendienst in diesem Jahr an den Start gehen soll. Dabei handelt es sich um Anträge auf Unkenntlichmachung eines Gebäudes in den Panorama-Straßenansichten. Sobald nur ein Mieter aus einem Mehrfamilienhaus Einspruch einlegt, muss das komplette „Gebäude“ in der Darstellung „verwaschen“ werden. Am 15. Oktober endete die offizielle Widerspruchsfrist. Nach Aussage des Verbraucherministeriums sind aber auch nach dem Start von „Street View“ Widersprüche möglich. Laut einer Emnid-Umfrage sind immerhin 52% der Bevölkerung gegen eine Abbildung ihrer Wohnstätte. (HM)