Bereits vor elf Monaten hatte das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung zwischen Homo- und Heteroehepaaren hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung gekippt. Nun wurde auch die Erbschaftssteuerregelung angeglichen. Starb einer der Partner, zahlten Hinterbliebene aus einer Heteropartnerschaft bisher Steuersätze bis zu 30 %, wohingegen Homosexuelle Steuersätze bis zu 50 % entrichten mussten. Zudem wurde Homosexuellen lediglich ein Steuerfreibetrag von 5.200 Euro gegenüber einem Freibetrag von 307.000 Euro bei Heterosexuellen gewährt. Ferner wird die Aufhebung der Ungleichbehandlung gegenüber dem Recht auf Adoption und Insemination erwartet. Die Verfassungsbeschwerden liegen bereits vor. (AL)