Streikende nicht belangt
Eine Schadensersatzklage im Nachgang eines Streiks der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) im April 2009 wies das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. Ende März ab (Aktenzeichen: 10 Ca 3468/11). Die klagenden Fluggesellschaften können in Berufung gehen. An der Rolle der Gewerkschaften ließ die Richterin keinen Zweifel: Wenn zu hohe Haftungsrisiken bestünden, könne „eine Lähmung der Entwicklung des sozialen Lebens“ eintreten. Zur GdF siehe auch den Artikel Sie lassen nicht locker. (AE)
Klare Kante
Mit einem wilden Streik setzten Beschäftigte der Fahrradbau-Firma Mifa in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) 150 Euro Lohnerhöhung durch. Mitte März hatte die Nachschicht spontan die Arbeit niedergelegt, meldete die Mitteldeutsche Zeitung. Angesichts voller Auftragsbücher gab die Leitung binnen zwei Stunden nach. Anlass soll gewesen sein, dass polnische Saisonarbeiter über Zuschläge letztlich 1.400 Euro, also mehr verdienten als die „Stammis“. Aus der 450-köpfigen Belegschaft ohne Tarifbindung heißt es, man werde „auf jeden Fall weiter kämpfen“. Die IG Metall Halle a.d.S. will nun eine Betriebsratsgründung unterstützen. Ohne die Mifa wäre es 2007 wohl nicht zur Schließung des Fahrradwerks in Nordhausen und zur Produktion des „Strike Bike“ gekommen. (AE)