Deutschland. Ein Wintermärchen

Eine Zumutung

In der Sendung des Deutschlandradio Kultur vom 22. Februar morgens um kurz vor acht geht es um die vielen Roma-Familien, die in letzter Zeit nach Berlin, vor allem nach Neukölln, gezogen sind. Der O-Ton eines ortsansässigen Sozialarbeiters wird gesendet: „Die Kinder von denen [sic!] wissen noch nicht mal, was ein Wasserklosett ist!“ Überhaupt sind die Berliner und Neuköllner Behörden überfordert mit den Roma, kann man den Äußerungen einer SPD-Stadträtin entnehmen. Abschieben könne man sie ja nicht, als Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens seien sie schließlich EU-Bürger. Die Moderatorin, eine Frau Wuttke, ergänzt: „Auch die deutsche Wirtschaft, das muss man ja vielleicht in diesem Zusammenhang mal betonen, verdient gut durch die EU-Partner Rumänien und Bulgarien, durch billige Arbeitskräfte vor Ort.“ Da ist der Zuzug der Roma eben ein Problem, um das man sich auf höherer staatlicher Ebene kümmern muss. Denn: „Es ist ja auch eine Zumutung für die Anwohner, das muss man sagen“ sagt die Moderatorin Wuttke. Eine Zumutung. Das muss man sagen.

Wo kommst du denn her?

Eine aktuelle Untersuchung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt, dass MigrantInnen insgesamt deutlich weniger Lohn als ihre deutschen KollegInnen erhalten. Beim Einstieg betrage der Durchschnittslohn ausländischer ArbeiterInnen 64 Prozent, nach acht Jahren 72 Prozent des Gehalts der Eingeborenen. Besonders schlecht werden EinwanderInnen aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens bezahlt, etwas besser Menschen aus Ungarn und Tschechien. Dagegen werden ÖsterreicherInnen, US-AmerikanerInnen, BritInnen und NiederländerInnen nicht selten von Anfang an besser als Deutsche bezahlt.

Taschengeldkürzung für eingesperrte Flüchtlinge

Wie die Frankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom 13. Februar berichtet, erhalten ankommende Flüchtlinge in der sogenannten „Erstaufnahmeeinrichtung“ im Frankfurter Flughafen-Transitbereich weniger als die Hälfte des vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2012 festgesetzten Mindest-Taschengeldes von 137 Euro pro Monat. Das Taschengeld soll eine „soziale und kulturelle Teilhabe“ der Asylsuchenden gewährleisten. Das Land Hessen zahlt lediglich 57 Euro und hat dafür eine perfide Begründung parat: Viele Leistungen könnten „aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht abgerufen werden“. Schließlich dürften sich die Asylsuchenden „noch nicht außerhalb der Einrichtung bewegen“ und hätten also etwa „keine Kosten für Transportmittel“. Wer eingesperrt ist, braucht auch kein Geld.

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