„Mall of Shame“ – erster Prozess der FAU vorm Bundesarbeitsgericht und ein mögliches Präzedenzurteil

Der Fall hatte damals dank der tatkräftigen Unterstützung und der Öffentlichkeitsarbeit der FAU Berlin für großes Aufsehen gesorgt. Sie gab den Arbeitern auch die Mittel und die Kraft, den langwierigen Rechtsweg bis hin zum BAG zu gehen. Dort steht nun viel auf dem Spiel – zum einen geht es um die ausstehenden Löhne mehrerer Arbeiter in Höhe von Tausenden von Euro, zum anderen könnte es auch zu einem Präzedenzurteil kommen. Denn das BAG hat zu entscheiden, ob der Bauherr bei Zahlungsunfähigkeit der Subunternehmen für die Löhne der Arbeiter zu haften hat. Wird der Bauherr zur Verantwortung gezogen, könnte das schwerwiegende Konsequenzen für die gesamte Baubranche haben, da die Verweigerung von Lohnzahlungen durch insolvente Sub-unternehmen hier ein gängiges Schema zur intensivierten Ausbeutung der Arbeiter*innen darstellt. Der Prozess soll im Herbst 2019 vorm BAG in Erfurt stattfinden. Als Basisgewerkschaft gibt sich die FAU jedoch nicht allein mit dem staatlichen Rechtsweg zufrieden, sondern wird den Termin mit Öffentlichkeitsaktionen und eigener Pressearbeit begleiten.

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