Wir sind hier doch nicht bei der Wohlfahrt

Es ist Ende des Monats, das Geld vom Arbeitgeber befindet sich auf dem Konto. Soweit, so normal. Doch es ist immer wieder erstaunlich, wie oft es in Deutschland an diesem absolut grundlegenden Mindeststandard hapert. Der FAU begegnet es in ihrem Gewerkschaftsalltag leider nur zu häufig, dass Arbeitgeber:innen sich um den Lohn ganz oder teilweise drücken. Der Phantasie scheinen dabei kaum Grenzen gesetzt. Die Palette reicht vom dreisten Ignorieren der Zahlungspflicht bis hin zu eigenwilligen Gesetzesinterpretationen. Oft werden Kündigungen dazu genutzt, sich bei der letzten Lohnzahlung um ausstehenden Urlaub oder geleistete Überstunden zu drücken.

Eine Heilpädagogin der AWO Dachau wurde für einen Monat nach einer niedrigeren Entgeltstufe bezahlt, als es für ihre Qualifikation eigentlich vorgesehen ist. Sie machte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb die Personalabteilung darauf aufmerksam, woraufhin man ihrem Anspruch widersprach. Nicht näher erklärte Fristen seien verstrichen. Auf Nachfrage, um welche Fristen es sich handle, bekam sie keine konkrete Antwort mehr. Daraufhin wandte sich die FAU München mit einem Schreiben an die Geschäftsstelle der AWO Dachau, um den Lohn für ihr Mitglied geltend zu machen und den Anspruch zu bekräftigen. Als die Gegenseite die darin gesetzte Frist verstreichen ließen, wurde beim Arbeitsgericht München Klage eingereicht. In Folge dessen versuchte die AWO Dachau rasch eine Einigung herbei zu führen und überwies den ausstehenden Betrag von knapp 500 Euro.

Bald darauf meldete sich eine weitere Kollegin. Diesmal zahlte die AWO einer Pädagogischen Ergänzungskraft in Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht nur zu wenig, sondern gar keinen Lohn. In der Begründung war die AWO Dachau durchaus kreativ. Die AWO Geschäftsstelle mutmaßte einfach, dass unser Mitglied in ihrer Ausbildung in einem Inklusionskindergarten über das Jahr verteilt jedes Mal aus dem selben Grund krank gewesen sei und sie mit ihren Krankheitstagen im letzten Beschäftigungsmonat aus der Lohnfortzahlung falle. Der Lohn wurde ohne Begründung einfach nicht überwiesen. Erneut spielte sich das Ganze am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ab. Die AWO Dachau scheint hier nicht zufällig zu agieren, sondern darauf zu spekulieren, dass das ausstehende Geld durch die Beschäftigten nicht mehr eingefordert wird. Erneut musste der Sozialverband eines Besseren belehrt werden. Gemeinsam mit der FAU München wurde eine Klage eingeleitet. Die AWO Dachau überwies daraufhin umgehend den ausstehenden Betrag von 1.942,– Euro.

Die AWO ist jedoch kein Einzelfall. Ganz ähnliche Konflikte beschäftigten die FAU jüngst bei einem Kampfsportstudio in Leipzig, Bei TIER in Hannover, einem Eiscafé in Bonn oder einem Kiosk in Aachen, und die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Unstimmigkeiten in der Lohnabrechnung sollten also schnell und kompetent geklärt werden. Nimm hierzu einfach Kontakt zur FAU-Gewerkschaft in deiner Nähe auf.

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