Berlin
Ein bei Party Rent Berlin – einem Veranstaltungsdienstleister – als Minijobber beschäftigtes FAU-Mitglied wehrte sich gegen seine kalte Kündigung durch Mitteilung, dass es keine Arbeit mehr für ihn geben werde. Erst ein Brief der FAU führte schließlich zu einer ordentlichen Kündigung. Außerdem wurde Kündigungsschutzklage erhoben. Unterstützung kam dabei nicht nur aus der Gewerkschaft, sondern auch von der Minijob-AG der ASJ Berlin. Die MinijobberInnen des Betriebs wurden mit einer Flyeraktion über den Arbeitskonflikt und die Rechte von geringfügig Beschäftigten informiert. In der Güteverhandlung Mitte Juni konnte schließlich ein Vergleich mit einer relativ hohen Abfindung und dem Arbeitslohn für den Kündigungszeitraum ausgehandelt werden. Auch als Minijobberin lohnt es sich also, zu kämpfen und sich nicht zur modernen Tagelöhnerin degradieren zu lassen.
Hannover
Unter dem Motto „Solidarität und Brot und Rosen für die Beschäftigten im Einzelhandel“ verteilten Mitglieder der FAU Hannover am 18. Juni Rosen an ArbeitnehmerInnen. Anlass war die einseitige Kündigung der Tarifverträge im Einzelhandel durch den Arbeitgeberverband am 30. April. Besucht wurden vor allem Supermarktketten und Bäckereifilialen, aber auch Bekleidungsgeschäfte und ein Bio-Discounter. Vor den Geschäften wurden Flyer verteilt, um PassantInnen und KundInnen über die prekäre Situation der Angestellten zu informieren. Drinnen überreichte man Rosen als Zeichen der Solidarität, des Respekts und des Danks an die Beschäftigten. Diese zeigten sich größtenteils überrascht und erfreut über die Aktion und nahmen die Blumen gerne entgegen.