Nachdem die FAU Dresden und die FAU Regensburg Lohnspiegel für Gastrobetriebe in ihren Städten veröffentlicht haben, folgten nun Gastro-Lohnspiegel der ASJ Leipzig und der FAU Hamburg. Dabei wurden wieder Daten über Lohnhöhe, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Trinkgeldregelungen erhoben. In Leipzig wurde eine erste Version am 27. August 2014 veröffentlicht, allerdings liegen erst über 10 gastronomische Einrichtungen vollständige Daten vor – über 8 weitere unvollständige –, weshalb statt „Lohnspiegel“ das Wort „Stichproben“ wohl zutreffender wäre. Eine Schwierigkeit bei der Informationsbeschaffung besteht darin, dass gerade Angestellte mit besseren Arbeitsbedingungen ungern über selbige reden, um keinen Neid zu erwecken. Aus der vorgelegten Untersuchung ergibt sich folgendes Bild: Der Grundlohn liegt zwischen 5 und 8 Euro, das Trinkgeld verbleibt überwiegend beim Personal. In einigen Fällen gibt es auch eine Umsatzbeteiligung. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind selten, wobei diese Grundrechte vor allem MinijobberInnen vorenthalten werden. Hinzu kommt das Phänomen, dass Scheinselbständige hinter dem Tresen stehen. In einem Fall liegt dort die Vergütung bei 10,00 Euro, im anderen bei 6,50 Euro pro Stunde. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Rentenversicherung davon 18,9 % Beitrag fordern kann. Die angemessene Gegenmaßnahme könnte dann sein, auf Feststellung der Arbeitnehmereigenschaften zu klagen.
In Hamburg wurde der Lohnspiegel am 16. September 2014 offiziell präsentiert. Die dortige FAU hat (in Zusammenarbeit mit der IWW) immerhin schon – neben 4 unvollständigen – 20 vollständige Datensätze zusammengetragen. Die Lohnhöhe liegt mit 7,00 bis 10,00 Euro etwas höher. Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fehlen auch in Hamburg auf vielen Getränkekarten. Während manchen Hamburger GastronomiemitarbeiterInnen diverse Zuschläge und in einem Fall auch Weihnachtsgeld bezahlt werden, klagen andere über unbezahlte Putzdienste, Überstunden und Bereitschaftsdienste.
Seitdem die lokale FAU-Gruppe am 19. Juni eine Tabelle zu Minijobs in Jena veröffentlicht hat, wuchs die Anzahl von Betrieben auf mittlerweile über 30. Hier wurden auch Unternehmen aus anderen Branchen aufgenommen wie etwa dem Einzelhandel. „Mit wenig Aufwand kann mittels Lohnspiegel effektiv Druck auf ArbeitgeberInnen ausgeübt werden, da eine Vergleichbarkeit mit anderen Betrieben hergestellt wird und bei der Erhebung zugleich die Angestellten über ihre Rechte aufgeklärt werden können. Spätestens bei der Frage, wie es mit bezahlten Urlaub aussieht, werden die Beschäftigten hellhörig.“, so Thomas von der FAU Erfurt/Jena.Bisher kann bundesweit festgestellt werden, dass nicht nur die arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse bei Angestellten und Inhabern vieler gastronomischer Einrichtungen fehlen, sondern auch die Bereitschaft dies zu ändern.