Ich will mein Geld! Ausstehende Honorare eintreiben – aber wie?!

Werkverträge und Dienstverträge gibt es heute fast überall – vor allem deswegen, weil Unternehmer keine Beiträge für Sozial- und Rentenversicherungen bezahlen und Arbeitsrechte wie Kündigungsschutz oder die betriebliche Mitbestimmung aushebeln wollen. Deshalb müssen immer mehr Lohnabhängige ihre Arbeitsleistung in Rechnung stellen und oft müssen sie darum kämpfen, ihr Honorar wie vereinbart zu erhalten. Klare Absprachen zwischen euch und den Auftraggebern schützen vor Missverständnissen – und vor Lohnprellerei!

In jede Vereinbarung, ob nun schriftlich oder mündlich getroffen, gehören Umfang der Arbeit und Zeitraum der Leistungserbringung sowie Höhe des Honorars und Zeitpunkt der Auszahlung. Wenn die Vereinbarung nicht aufgeschrieben wird, gelten die mündlichen Absprachen, die ihr getroffen habt – und im Zweifels- und Streitfall das Arbeitsrecht. Wenn das Geld trotz der klaren Absprache nach Auftragserfüllung doch nicht wie versprochen auf dem Konto landet, schicken viele KollegInnen zunächst eine Erinnerung an den Auftraggeber.

Das ist in vielen Fällen sinnvoll, rechtlich vorgeschrieben ist es eigentlich nicht. Nach Paragraph 286 BGB kommt der Auftraggeber automatisch 30 Tage nach der vereinbarten Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Eine Zahlungserinnerung hat also eher einen symbolischen Wert. Ein Mahnbescheid ist dann nötig, wenn im Vertrag keine Fälligkeit vereinbart wurde und der Auftraggeber eine Privatperson ist. Im JuristInnensprech heißt das „in Verzug setzen“. Bei GeschäftskundInnen – Unternehmen – ist das nicht notwendig.

Die Alternative zu einem Mahnverfahren ist eine Klage vor Gericht. Grundsätzlich ist Mahnen billiger und geht schneller als eine Klage aber eben nur dann, wenn Aussicht besteht, dass der Auftraggeber nachgibt und eure Forderung nicht bestreitet! Die beste Alternative zum rechtlichen Weg sind direkte Aktionen: Flugblätter über die Geschäftspraktiken eines Unternehmens vor dessen Zentrale zu verteilen, wirkt oft schneller und besser als eine Zahlungserinnerung, die ungelesen im Papierkorb landet. Alle, die schon zu lange auf ihr Honorar warten müssen, finden Tipps, Links und ausführliche Infos für den Rechtsweg im Honorar-Ratgeber, den die Mediensektion der FAU Berlin herausgegeben hat – hier kostenfrei zum Download.

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