Viele Menschen wehren sich gegen falsche Hartz-IV-Bescheide und klagen dagegen. Drei Jahre nach dem Start von Hartz IV werden die Gerichte von einer wahren Klagewelle überrollt. Die KlägerInnen gewinnen fast die Hälfte der Prozesse. Anstatt dafür zu sorgen, dass die Behörden korrekte Bescheide verfassen, soll die Möglichkeit für Betroffene, ihr Recht einzuklagen, nun eingeschränkt werden. Sozialverbände und Selbsthilfegruppen schätzen, dass bis zu zwei Drittel aller Bescheide fehlerhaft sind und nur ein Teil von den Behörden ohne Klage geändert wird.
Das Beratungshilfegesetz stellt bisher sicher, dass Bedürftige bei rechtlichen Problemen professionelle Hilfe bekommen. Vor einer Bewilligung prüft das zuständige Amtsgericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Der Bundesrat hat nun einen Gesetzesentwurf zur Verschlechterung des Beratungshilferechts beschlossen. Dieser wird die Unterstützung durch Rechtsanwälte künftig erschweren.
Als Abschreckung soll die Eigenbeteiligung der Ratsuchenden von 10 auf 30 Euro angehoben werden, wenn ein Anwalt die Betroffenen nicht nur berät, sondern auch vertritt. Zusätzlich will der Bundesrat die Voraussetzungen für die Beratungshilfe genauer geprüft wissen. Die beteiligten Landesregierungen behaupten, die Voraussetzungen der Beratungshilfe würden nicht ausreichend geprüft und daher zu schnell bejaht. Die enorme Erfolgsquote der Kläger führt diese Behauptungen allerdings ad absurdum und zeigt, dass die „Reform“ der Beratungshilfe nichts anderes ist, als der Versuch, den Armen ihr Recht zu verwehren.
Hintergrund der angestrebten Einschränkung der Beratungsmöglichkeiten ist die Klageflut seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze. Die Zahl der ALG II-Verfahren gegen falsche Bescheide vor den Sozialgerichten stieg allein in der ersten Jahreshälfte 2008 um 36,2% auf 61.970 Fälle, wodurch die Kosten für die Beratungshilfe, die von den Bundesländern bezahlt wird, enorm wuchs.
KC