Offiziell sind in China nur Organisationen zugelassen, die sich der Kommunistischen Partei unterordnen. Im Gewerkschaftsbereich folgt daraus ein Monopol der staatlichen Einheitsgewerkschaft, des Allchinesischen Gewerkschaftsbundes (ACGB). Unabhängige Gewerkschaften, meist Betriebsgewerkschaften, werden dagegen kriminalisiert. Der ACGB ist stolz darauf, mit seinen 209 Mio. Mitgliedern die „größte Gewerkschaft“ der Welt zu sein, und hält sich freilich auch für die „stärkste“. Dass er eine echte Interessenvertretung der ArbeiterInnen sei, will ihm jedoch niemand so recht glauben. Denn als „Transmissionsriemen“ der Partei kommt ihm die Aufgabe zu, Regierungsvorgaben in den Betrieben umzusetzen. Er ist daher aufs Engste mit den Unternehmensleitungen verwoben. So verpflichtet z.B. ein Gesetz die meisten Unternehmen, eine Gewerkschaftssektion in ihren Betrieben zu bilden. Oft werden deren Funktionäre maßgeblich durch die Unternehmen bestimmt. Ein Streikrecht ist nicht vorgesehen.
Jetzt, nach massiven wilden Streiks bei Honda, wo die Regierung erstmals zulassen musste, dass die Belegschaft z.T. ihre Vertreter wählt, und v.a. nach der Selbstmordwelle unter Foxconn-ArbeiterInnen, die international Aufsehen erregte, soll sich etwas ändern. Die Regierung erarbeitet nun ein Gesetz, das Tarifverhandlungen und Streiks erlaubt – allerdings nur unter Führung der Einheitsgewerkschaft und zunächst nur in der Testprovinz Guangdong. Sollte dort mehr als ein Fünftel einer Belegschaft höhere Löhne fordern, dürften gewählte Arbeitervertreter mit dem Management verhandeln. Bei einer Ablehnung durch den Arbeitgeber, hätten sie dann das Recht, zu streiken.
Der bekannte Arbeiterrechtler Liu Kaiming hält die Gesetzesinitiative für eine Farce. Das korrupte System aus Seilschaften von Gewerkschaftsvertretern und Managern ließe sich so nicht beseitigen. Dies ginge nur durch wirklich unabhängige Gewerkschaften. DGB-Chef Sommer hingegen sieht die chinesischen Gewerkschaften auf einem guten Weg. Die Maßgabe des sich als „patriotisch“ verstehenden ACGB, sich weiterhin dem sozialen Frieden verpflichtet zu fühlen, dürfte ihm ja nicht fremd sein. Mit den beabsichtigten Änderungen im Streikrecht scheinen sich beide Länder gerade anzugleichen.