Das Elend im studentischen Hilfskräftemilieu

Häufig ist zu hören, dass die Arbeit im wissenschaftlichen Betrieb nicht mit einem normalen Job zu vergleichen ist. Sicherlich gibt es an der Universität, zumindest im wissenschaftlichen Bereich, keine Stechuhren, dafür aber sind die Stellen zumeist befristet1 und werden nur als halbe oder dreiviertel Stellen bezahlt, was nur selten dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entspricht.

Die prekären Beschäftigungsbedingungen ziehen sich durch alle Ebenen des Hochschulbetriebs (mit Ausnahme der Professuren) und beginnen bereits im Bereich der studentischen Hilfskräfte. Damit sind jene Studierenden bezeichnet, welche neben ihrem Studium an der Hochschule beschäftigt sind und überwiegend wissenschaftliche Hilfstätigkeiten erfüllen.2 Hier werden die angehenden WissenschaftlerInnen bereits an die Bedingungen in ihrem späteren Arbeitsbereich gewöhnt. Darüber hinaus werden diese, immer befristeten, Hilfskraftstellen oftmals nicht als reguläre Arbeitsverhältnisse betrachtet, sondern als Qualifizierungsmöglichkeit und somit als Privileg, wofür nur eine geringe Aufwandsentschädigung aus dem Sachmitteltopf zu zahlen ist. Folglich sollen auch die normalen gesetzlichen Arbeitsrechte nicht gelten. Diese Fehleinschätzung ist an den Lehrstühlen und Personalbüros ebenso wie unter den studentischen Hilfskräften weit verbreitet. Insgesamt gesehen scheint der Aushilfsjob an einer Supermarktkasse somit lukrativer und sicherer, sofern das eigene Studium durch Lohnarbeit finanziert werden muss. Die soziale Bildungsselektion setzt sich hier nahtlos fort.

Das mangelnde Wissen der studentischen Hilfskräfte um die eigenen Rechte sowie das falsche Verständnis der Arbeit als Privileg erschweren eine gewerkschaftliche Organisierung. Zugleich kann der/die Vorgesetzte gegebenenfalls auch die eigenen Prüfungen abnehmen und die bereits institutionalisierten Interessenvertretungen fühlen sich selten zuständig: Personalräte sind teilweise per Gesetz von der Vertretung der studentischen Hilfskräfte ausgeschlossen und in Bildungsprotesten und den Gremien der studentischen Interessenvertretungen spielen Arbeitsverhältnisse in der Regel bestenfalls eine untergeordnete Rolle.

Trotz dieser schwierigen Ausgangsbedingungen tut sich etwas im Bereich der studentischen Hilfskräfte und an mehreren deutschen Hochschulstandorten haben sich Initiativen gegründet, welche sich des Themas annehmen. Als Orientierung dient dabei Berlin, wo 1979 ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte durch einen über ein Semester dauernden TutorInnenstreik durchgesetzt werden konnte. Dieser Tarifvertrag wirkt bis heute nach und führt dazu, dass sowohl die Bezahlung wie auch Rahmenbedingungen für studentische Hilfskräfte in Berlin weit über denen der anderen Bundesländer liegen.3

In Thüringen ist das örtliche FAU-Syndikat aktiv in die Auseinandersetzungen am soziologischen Institut der Universität Jena involviert.4 Ausgangspunkt war eine absolut unzureichende Berechnung von Arbeitsstunden für Tutorien, wobei sich schnell weitere studentische Hilfskräfte aus dem Institut den Protesten anschlossen. Mittels eines offensiven Auftreten in den Institutsgremien und die öffentliche Verweigerung einer unbezahlte Klausuraufsicht seitens der TutorInnen konnte relativ zügig ein selbst ausgearbeitetes Infoblatt durchgesetzt werden, welches künftige Hilfskräfte über ihre grundlegenden gesetzlich verankerten Rechte aufklärt. Inzwischen wurden darüber hinaus die Tutorienstunden der tatsächlich zu leistenden Arbeitszeit annähernd angepasst und auch das Urlaubnehmen seitens der studentischen Hilfskräfte bürgert sich ein. Die nächsten Aufgaben der Initiative betreffen die bisher fehlenden Tätigkeitsbeschreibung der Stellen und die Befristungen.

Allerdings stoßen die Möglichkeiten der Verbesserung der Arbeitsbedingungen an einem einzelnen Institut schnell an ihre Grenzen und es bleibt zu bezweifeln, dass sich das Institut auf Konflikte mit der Universitätsverwaltung und dem Land einlässt – trotz aller Sympathiebekundungen für die Forderungen. Gerade im Bereich der Lohnhöhe kann die Perspektive nur der Berliner Weg sein, also die Erzwingung eines eigenständigen Tarifvertrages. Dabei ist kein Verlass auf die klassischen Gewerkschaften, welche die seit Jahren erhobene Forderung der Aufnahme der studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Länder regelmäßig als eine der ersten Forderungen in den Verhandlungen fallen lassen. Eher scheint eine Koalition mit dem wissenschaftlichen Mittelbau an den Hochschulen erstrebenswert, da sie unter den gleichen prekären Beschäftigungsbedingungen leiden. Zugleich führt die zunehmende Unterfinanzierung der Universitäten dazu, dass immer mehr Aufgaben des Mittelbaus auf die billigeren studentischen Hilfskräfte ausgelagert werden. Beide Gruppen haben also gleiche oder sich ergänzende Interessen und ebenso lässt sich dadurch eine Kontinuität der Kämpfe herstellen, da aus studentischen Hilfskräften nicht selten Beschäftigte des Mittelbaus werden.

Anmerkungen

[1] Im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist festgelegt, dass wissenschaftliche Beschäftigte an den Hochschulen sechs Jahre grundlos befristet beschäftigt sein können, da angenommen wird, dass zeitgleich eine Qualifizierung (Promotion, Habilitation) erfolgt. Ursprünglich war das Gesetz dazu gedacht, Befristungen an den Hochschulen zu begrenzen, hatte aber die gegenteiligen Effekt, so dass heute über 90% des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen befristet beschäftigt ist. Bei studentischen Hilfskräften greift das Gesetz sofern bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen wurde und die Arbeitszeit über 43 Stunden pro Monat beträgt.

[2] Explizit ausgenommen sind hier diejenigen studentischen Beschäftigten, welche überwiegend technische und Verwaltungstätigkeiten übernehmen und nach TV-L bezahlt werden. In der Praxis ist die Trennung meist nicht so deutlich und viele eigentlich nach TV-L zu bezahlende Stellen werden durch billigere studentische Hilfskräfte besetzt.

[3] Der höchste Stundenlohn wird in Berlin mit 10,87 Euro gezahlt, der niedrigste in Thüringen mit durchschnittlich 7,58 Euro. An einzelnen Hochschulen werden aber durchaus Löhne unter 6 Euro für Studierende ohne Bachelorabschluss bezahlt.

[4] Siehe dazu: Scheiß Arbeit am linken Institut in: DA 216.

Zum Weiterlesen:

Lenge, Alexander / Schneickert, Christian / Priebe, Stefan (2012): Studentische MitarbeiterInnen: Zur Situation und Lage von studentischen Hilfskräften und studentischen Beschäftigten an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, GEW-Studie: www.wissenschaft.gew.de/Binaries/Binary88494/Studentische_MitarbeiterInnen_online.pdf

Schneickert, Christian (2013): Studentische Hilfskräfte und MitarbeiterInnen, Konstanz / München: UVK, ISBN: 978-3867643306, S. 202, 22,99 Euro.

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