Ups, they did it again!

Zum 31. Oktober 2013 hatte die DGB-Tarifgemeinschaft die Tarifverträge
mit den Leiharbeitsverbänden iGZ und BAP gekündigt. Damit war der letzte
Tarifvertrag vom Tisch, der die Realisierung von Equal Pay und Equal Treatment für
ca. eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit verhinderte.

Zehn Jahre nach Einführung der Agenda 2010 durch SPD und Grüne schien
jetzt endlich die Umsetzung der gesetzlichen Regelung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) möglich, nach der LeiharbeiterInnen
gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen wie in den Entleihbetrieben bekommen. Die christlichen „Gewerkschaften“
hatten schon vorher – nachdem ihre Tarifgemeinschaft CGZP vom
Bundesarbeitsgericht rückwirkend für nicht tariffähig erklärt wurde – alle ihre
Tarifverträge nachwirkungsfrei abgewickelt und sind in der Leiharbeit nicht
mehr vertreten. Schon ab Mai 2013 veröffentlichten DGB und Ver.di-Bundesvorstand
Texte wie „Leiharbeit braucht Equal Pay und einen Tarifvertrag“. Mit einer
Reihe von nicht belegten Behauptungen und vielen Falschinformationen wurde
Stimmung für einen neuen Tarifvertrag gemacht: „Mit den Tarifverträgen … soll
Rechtssicherheit … geschaffen werden. Die Tarifverträge sollen … vor
Lohndumping schützen.“. Dabei sind die DGB-Tarifverträge – auch der Neue –
selbst Dumpingtarifverträge und die Behauptung, nur Tarifverträge würden in der
Leiharbeit einen Mindestlohn und eine Lohnuntergrenze sichern, ist Quatsch.
Ebenso falsch ist die häufig vorgetragene Behauptung von Ver.di- und IGM-FunktionärInnen,
dass die Bezahlung der entleihfreien Zeit ohne Tarifvertrag ein großes Problem
sei, welches nur durch jahrelange Klagen über die Arbeitsgerichte zu lösen sei.
All dies diente nur dem Zweck, die in zwischen kritischere eigene
Mitgliedschaft auf das Kommende vorzubereiten: Equal Pay ist bis mindestens 31. Dezember 2016 nicht gewollt.

Warum die DGB-Tarifgemeinschaft
unbedingt Tarifverträge für die Leiharbeit abschließen will, ist schwer nachvollziehbar.
Teilweise wirkt es wie reiner Selbstzweck. Die wenigen LeiharbeiterInnen, für
die sie sprechen kann, sind hauptsächlich in der IG Metall organisiert; der
Organisationsgrad soll bei 4,5% liegen – normalerweise bedeutet das die
Nicht-Tariffähigkeit.

In der Auseinandersetzung um die Leiharbeit haben die DGB-Gewerkschaften
eine extrem negative Rolle gespielt. Sie hätten seinerzeit erfolgreich gegen
die „Christentarife“ klagen können, statt selber fast identische Dumpingtarife
abzuschließen. Sie haben es nicht getan. Sie haben die Agenda 2010 samt ihrer
dramatischen Folgen kampflos hingenommen und damit u.a. die Reduzierung der
Arbeitskosten durch massives Lohndumping ermöglicht. Sie haben dazu beigetragen,
einen Niedriglohnsektor mit 8 Millionen Menschen zu schaffen.

Die Hauptlast des „Tributs für
den Standort“ müssen die Menschen im Niedriglohnsektor erbringen, die jedoch mehrheitlich
nicht zu den BeitragszahlerInnen der Gewerkschaften gehören. Die prekären „Randbelegschaften“
haben sich z.B. in der Metallindustrie als Puffer und flexible Reservearmee im
Standortwettbewerb bewährt – nicht zuletzt zum Nutzen und Schutz der
organisierten Stammbelegschaften. Aber die DGB-Gewerkschaften betreiben auch
selber diverse Leiharbeitsfirmen, von denen sie sich Menschen zu Dumpinglöhnen
ausleihen. Um Kosten zu senken wurden z.B. Angestellte des gewerkschaftseigenen
Berufsfortbildungswerks (bfw) in die DGB-eigene Leiharbeitsfirma Inab
ausgegliedert und als zurückverliehene LeiharbeiterInnen zu Niedriglohn weiter
beschäftigt. So ist es ein Hohn, wenn der Ver.di-Bundesvorstand jetzt
verkündet: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist weiterhin die zentrale
gewerkschaftliche Forderung“.

Leider haben wir vom Treffen
der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Bossen der Leiharbeitsverbände im Frankfurter
DGB-Haus zum Tarifvertragsabschluss zu spät erfahren und konnten so kurzfristig
keine Blockade oder Besetzung des Gebäudes organisieren.

Rolf Schneider,
FAU-Frankfurt

Das Ergebnis in Kurzfassung

  • Das Überleben der Leiharbeitsbranche wurde gesichert. Es wurden
    Löhne auf Armutsniveau vereinbart, die häufig die Bedingungen zur Aufstockung
    mit Hartz IV erfüllen.
  • Die Tarifverträge (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifvertrag)
    traten am 1. November 2013 in Kraft und können erstmals zum 31. Dezember
    2016 gekündigt werden.
  • Ab 1. Januar 2014 steigt der Grundlohn in drei Stufen, der
    Mindestlohn erhöht sich bis Juni 2016 auf 9,00 Euro im Westen und auf 8,50
    Euro im Osten.
  • Besser gestellt sind nur die LeiharbeiterInnen in Betrieben, in
    denen zusätzlich zu den Tariflöhnen noch Branchenzuschläge gezahlt werden,
    wie zum Beispiel in der Stahl- und Metallindustrie.
  • Änderungen im Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag sollen (theoretisch)
    dafür sorgen, dass Arbeitszeitkonten nicht mehr so einfach missbraucht
    werden.
  • Das Urlaubsgeld und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berechnen
    sich künftig nach der durchschnittlichen Arbeitszeit und dem
    Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate.
  • Im
    sogenannten Helferbereich soll die unterste Entgeltgruppe durch geänderte Eingruppierungsmerkmale
    nur noch im Ausnahmefall zur Anwendung kommen. FacharbeiterInnen sollen
    nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit automatisch höher gruppiert werden.
  • Zum Schutz der Stammbelegschaften (!) ist der Einsatz von
    LeiharbeiterInnen in bestreikten Betrieben künftig unzulässig, auch wenn
    die LeiharbeiterInnen zum Zeitpunkt des Streiks bereits im Betrieb tätig
    sind.
  • Das Arbeitsministerium war so begeistert von der Vereinbarung, dass
    es die Mindestlöhne nun für allgemeinverbindlich erklären will. Die
    bisherige Arbeitsministerin von der Leyen fand, dass die Einigung eine „überragende
    Bedeutung für die Mindestlohndebatte in Deutschland“ habe.

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