Rubrik: Leiharbeit abschaffen!

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Verstöße gegen Arbeitsrecht

Die Konjunktur zieht etwas an und schon sind sich Politik und Wirtschaft einig: Der Aufschwung ist da. Doch so schnell wie in Zeiten der Krise die Leiharbeitsplätze als erstes gestrichen wurden, so schnell wird das für Unternehmen günstige Arbeitsverhältnis wieder aufgebaut: Jede dritte neue Stelle am ersten Arbeitsmarkt ist eine Leiharbeitsstelle. Und diese sind prekärer denn je. So hat sich die Zahl der Bußgeldverfahren gegen Leiharbeitsfirmen zwischen 2005 und 2008 vervierfacht, meldet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das Bundesarbeitsministerium. Nach dessen Aussage kommen die Verleihfirmen ihrer Pflicht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder vollständiger Gewährung des Urlaubsanspruches nicht nach. Auch Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern würden verspätet oder unzureichend gezahlt.

Aktuell arbeiten 750.000 Menschen in Leiharbeitsverhältnissen, deren Bedingungen von der Bundesagentur von derzeit 75 und bis Ende 2011 100 geplanten Prüfern durchleuchtet werden sollen. Da die geringe Anzahl an Prüfern die 8.100 Leiharbeitsfirmen nicht bewältigen kann, bleibt es Aufgabe der ArbeiterInnen, ihre Verträge sowie Bedingungen auf den Prüfstand zu stellen und Verstöße zu melden.

 

Gleiches Geld ab Jobbeginn

Ein positives Beispiel im Umgang mit Zeitarbeit zeigt sich bei der SICK AG. Der Hersteller von Sensortechnik hat sich nach kontroversen Diskussionen, an denen auch ein Mitglied der FAU Freiberg aktiv mitgewirkt hat, mit dem Betriebsrat darauf geeinigt, LeiharbeiterInnen vom ersten Tag an nach Haustarif zu bezahlen. Ferner würden Leiharbeitsstellen lediglich im indirekten Bereich zugelassen, wenn die Arbeitsplätze nicht über Einstellungen besetzt werden können. Nach sechs Monaten muss die SICK AG eine Übernahme prüfen. Damit wird der Leiharbeit generell und dem Dumpinglohn im Speziellen der Zugang zur SICK AG erschwert bis verhindert.

 

Neuartige Forderungen

In der aktuellen Tarifrunde der Stahlindustrie fordert die IG Metall erstmals die Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaft. Dabei müsste sie lediglich ihre Leiharbeits-Tarifverträge zurücknehmen. Eine EU-Richtlinie sowie das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) garantieren die Gleichbehandlung zwischen Stamm- und LeiharbeiterInnen hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Das AÜG sieht allerdings die Ausnahme vor, dass Tarifverträge etwas anderes vereinbaren können, was durch die aktuellen Leiharbeitstarife u.a. von IG Metall und DGB zu Ungunsten der Leiharbeiterschaft praktiziert wird.

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