25. Kongress der IAA
Unter dem Motto „One World, One Fight“ trafen sich 91 Jahre nach Gründung der Internationalen Arbeiter Assoziation (IAA) ihre Mitgliedssektionen im Dezember in Valencia. Das Hauptziel der IAA blieb über nahezu anderthalb Jahrhunderte hinweg das Gleiche: die ökonomische Emanzipation der Arbeiterklasse.
VioMe-Solidaritäts-netzwerk in Gründung
Auf der Blockupy-Aktionskonferenz in Frankfurt a.M. entstand die Idee, ein Netzwerk der praktischen Solidarität mit der selbstverwalteten Fabrik VIO.ME und darüber hinaus entstehen zu lassen. Das Ziel ist, die besetzten Fabriken und selbstorganisierten Initiativen hierzulande bekannter zu machen und eine Vertriebsstruktur für ihre Produkte aufzubauen.
Nächstes Treffen: 18. Januar um 12 Uhr in Düsseldorf, Corneliusstr. 108.
Um Anmeldung wird gebeten: friedsofviome(a)riseup.net
M31-Netzwerk ruft zur Unterstützung eines europäischen oder spanischen Generalstreiks auf
Mitte 2013 veröffentlichte das M31-Netzwerk, in dem auch viele FAU-Syndikate aktiv sind, ein Diskussionspapier, das in Deutschland zur aktiven Unterstützung von Generalstreiks in europäischen Ländern aufruft. Es ist auch eine Kritik an einer Solidaritätsbewegung, deren Aktivität sich auf Kundgebungen und politische Events beschränkt. Es gelte vielmehr, auch unsere eigene Lebens- und Arbeitssituation zu reflektieren und den kapitalistischen Alltag in Frage zu stellen.
Bundesweite Aktionen sollen auf dem nächsten M31-Treffen am 16. Februar ab 13 Uhr in Frankfurt a.M. diskutiert werden. Mehr unter: strikem31.blogsport.eu
Tarifeinheit – Streikrecht ade?
CDU und SPD planen, das Streikrecht in Deutschland durch die „Tarifeinheit“ weitgehend zu beseitigen. Demzufolge soll es pro Betrieb nur noch einen Tarifvertrag geben, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb auszuhandeln ist.
Die FAU Berlin schrieb dazu: „Eine gesetzliche Regelung würde die tarifliche Friedenspflicht über die vertragsschließende Organisation hinaus auf den gesamten Betrieb ausdehnen und das Streikrecht anderer Gewerkschaften verletzen. Damit behindert das ‚betriebsbezogene Mehrheitsprinzip‘ auch die gewerkschaftliche Wahlfreiheit und privilegiert weiterhin staatlich anerkannte DGB-Gewerkschaften“.
Dies sei „der gravierendste Eingriff in gewerkschaftliche Grundrechte seit Ende des Zweiten Weltkriegs“, erklärte Armin Ehl vom Marburger Bund.