Europas Schlachthaus

Ein Netzwerk systematischen Menschenhandels zieht sich quer durch den „Schweinegürtel“ (siehe DA 228) in Deutschlands Nordwesten. Während die meisten landwirtschaftlichen Betriebe das Risiko noch selbst tragen, wenn sie Sozialabgaben hinterziehen und schwarz arbeiten lassen, wird die Verantwortlichkeit in den Schlachthöfen von Tönnies, Heidemark, Wiesenhof, Danish Crown und Vion an ausländische Subunternehmen ausgelagert. Dadurch verschärft sich die Ausbeutung der in der Fleischindustrie eingesetzten ArbeiterInnen gegenüber ihren KollegInnen auf den Feldern enorm. Neben den in der Landwirtschaft bereits üblichen, illegalen Lohnabzügen durch Akkordverträge kommt es hier zu sklavenähnlichen Abhängigkeitsverhältnissen. Migrantische ArbeiterInnen aus Polen, Rumänien, Bulgarien und neuerdings auch der Ukraine werden hierfür unter falschen Versprechungen und für eine hohe Vermittlungsgebühr nach Deutschland gelockt. So beginnt die Arbeit mit Schulden gegenüber den Subunternehmen die auch die Unterkünfte vermieten. Mit Wuchermieten bis zu 18 Euro pro Quadratmeter für Wohnungen in sanierungsbedürftigen Häusern, nicht ausgebauten Dachböden, Gewerberäumen und umgebauten Ställen wird weiter abgezockt.

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Die Fabriken der Unternehmer werden durch die Subunternehmen geführt. Durch ein perfides Regime aus Druck und Angst wird auch das letzte Quäntchen Produktivität aus den ArbeiterInnen herausgequetscht: 190 Kilo Fleisch müssen pro Stunde abgepackt, tote Tiere mit einem Gewicht von über 20 Kilo bewegt werden. Wer das Soll nicht erfüllt, bekommt weniger Geld, dafür Ärger mit dem Vorarbeiter oder fliegt gar aus der überteuerten Unterkunft. Im Arbeitsalltag sind die Pausen oft weitaus kürzer als vereinbart. Wer zu oft aufs Klo geht, fliegt. Das ganze Spiel geht dann sieben Tage die Woche, wenn es schlecht läuft von morgens um vier Uhr bis in den späten Abend – bei 600 Euro für 300 Stunden im Monat von denen nur 200 bezahlt werden. Arbeitsschutzkleidung muss selbst gekauft werden, ansonsten sind Verletzungen garantiert, multiresistente Keime inklusive. Im schlimmsten Fall geht es ganz ohne Geld zurück nach Hause. Es gibt keine Krankenversicherung, schriftliche Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen. Wer sich verletzt oder verschlissen ist, wird ins Herkunftsland zurück geschickt statt ins Krankenhaus. Eine vorher unterschriebene Verzichtserklärung, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht verstanden wurde, lässt Ansprüche nur schwer einklagen.Das europäische Entsendegesetz hat dies möglich gemacht. Als die osteuropäischen Länder der EU beitraten, gab es keine Freizügigkeit für Beschäftigte, dafür aber Dienstleistungsfreiheit. Dies rief die Menschenhändler auf den Plan, die sich die Not der Menschen zunutze machten, um sich eine goldene Nase mit deren Ausbeutung in Werkverträgen zu verdienen. Gesetzlich ist die Anwerbung von ArbeiterInnen zur ausschließlichen Entsendung untersagt und diese müsste nach zwei Jahren enden. Doch die Subunternehmen wechseln einfach jährlich ihren Namen, auch wenn die Geschäftsführung die gleiche bleibt. Oder sie gehen gar geplant insolvent, wie dies bei einem Subunternehmer der Firma Fine Food im Jahr 2013 der Fall war (die DA berichtete in Ausgabe 223).Das ist extrem profitabel für die Unternehmen in Deutschland, die neben Lohnkosten durch den Abbau der Stammbelegschaft auf weniger als 50 Prozent die EEG-Umlage sparen (siehe DA 224). Die Verantwortung für die Beschäftigten schieben sie auf die Subunternehmen ab, denen rechtlich nur in den Heimatländern beizukommen ist – viel zu aufwändig für Zoll und Politik, die sich sowieso als Unterstützerin der Unternehmen sieht. Diese sollen Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in strukturschwachen Regionen generieren und Abwanderung verhindern. Daher setzt man auf freiwillige Verhaltenskodizes statt auf verbindliche Gesetze. So ist Deutschland zum Schlachthaus Europas geworden und inzwischen zum größten Fleischexporteur der Welt. Genau wie in anderen Bereichen hat diese einseitige Fixierung auf Exportüberschüsse nicht nur für die migrantischen ArbeiterInnen, sondern auch im Ausland bereits negative Folgen gehabt. So gab es für insolvente französische Schlachtbetriebe des Unternehmens GAD EU-Subventionen in Millionenhöhe, während die exportfixierte Bundespolitik sogar ihren eigenen Fahrdienst als Werkvertrag vergibt und über die Arbeitsagentur südosteuropäische Studierende zur „Ferienarbeit“ auf deutsche Felder holt.

Gewerkschaften haben es bisher nicht geschafft, die Arbeitsbedingungen in den wie Gefängnissen gesicherten Schlachthöfen zu verbessern. Neben der Lobbyarbeit der französischen Bauerngewerkschaft Confédération Paysanne und der Arbeitslosen-Selbsthilfe Oldenburg (ALSO) gibt es bundesweit sechs durch den DGB geschaffene Beratungscenter des Programms „faire Mobilität“ für migrantische ArbeiterInnen. Ein von der NGG abgeschlossener Tarifvertrag, der das gesetzliche Mindestlohnniveau um zehn Monate verzögert, soll nun für die Werkverträge gelten. Dass dieser anders als zuvor nicht unterlaufen wird, dürfte aber kaum mehr als Wunschdenken sein. Da die MigrantInnen die Worte Gewerkschaft und Korruption synonym verwenden, kann ein effektiver Weg nur sein, durch Aufklärung und strukturelle Hilfe eine Selbstorganisation zu unterstützen.