Der große Bruder schaut dich an

Big BrotherNeues Gesetz zur Mobilfunküberwachung

Am 21. März diesen Jahres wurde ein Entwurf der Bundesregierung zur sogenannten Bestandsdatenauskunft mit Stimmen der SPD beschlossen. Ein erster Gesetzentwurf scheiterte im Jahre 2012 am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht verlangte damals erhebliche Nachbesserungen. So kam es jetzt zu einem neuen Entwurf aus den Reihen der Regierungskoalition von CDU und FDP. In diesem wird die Abfrage von Behörden nach sogenannten PIN- und PUK-Nummern und IP-Adressen präzisiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte am ersten Entwurf bemängelt, dass die Hürde zum Zugriff auf Daten zu niedrig sei. Im neuen Gesetzentwurf wird zwar das Abfragen einer PIN-Nummer nur mit Zustimmung eines Richters erlaubt, doch gilt für andere Daten eine deutlich niedrigere Eingriffsschwelle. So sollen Behörden und Geheimdienste wie der Verfassungsschutz Zugriff auf Daten wie Namen, Anschrift oder PUK-Nummer von Mobilfunkkunden schon bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit erhalten. Um dies zu garantieren, sind künftig von Mobilfunkanbietern sogenannte elektronische Schnittstellen einzurichten, um das Verfahren schneller und einfacher zu machen.

Verfassungsschutz soll für Überwachung an E-Plus Geld zahlen

Im Saarland hat E-Plus auf Grundlage des neuen Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft gegen den Verfassungsschutz geklagt. E-Plus argumentierte vor Gericht damit, dass der Anbieter als Erfüllungsgehilfe hoheitlicher Aufgaben für den entstandenen Aufwand auch Entschädigung verdiene. Es gäbe zwar Regelegungen für solche Verfahren, sie seien aber nicht konsistent und für alle Betroffenen gleich, moniert E-Plus. Der Verfassungsschutz hatte im Gegensatz zur Polizei bis jetzt nicht die gleiche Summe gezahlt, der Aufwand sei aber der Gleiche. Das Gericht folgte der Argumentation des Konzerns und verurteilte den Verfassungsschutz zu einer Zahlung von 1.290 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, laut E-Plus strebe man aber auch ähnliche Erfolge auf Bundesebene an. 

Taxifahrer in Bremen mit GPS überwacht

Der Taxi-Ruf Bremen e.V. bietet als Betreiber einer Taxi-Zentrale seinen Mitgliedsunternehmen eine lückenlose Überwachung der 1.500 Fahrer per GPS-Tracking an. Eine Regelung dazu gibt es in den Arbeitsverträgen nicht. So findet die lückenlose GPS-Überwachung ohne das Wissen der Fahrer statt, und die Daten sind selbst mit einem Smart-Phone abfragbar. So kommt es zur lückenlosen „Leistungs-“Kontrolle durch den Arbeitgeber. Doch auch Funkgespräche und Kundenanrufe werden von dem Unternehmen auf unbestimmte Zeit aufgezeichnet. Gegen dieses unverschämte Vorgehen hat sich nun in Bremen ein Zusammenschluss der Taxifahrer in der Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer (IG) gebildet, den der Unternehmerverband Taxi-Ruf e.V. aber bis jetzt ignoriert.

Bayrischer Verkehrsüberwachungswahn

Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann hat sich im Landtag zu seinen Vorstellungen einer allgemeinen Überwachung von Großstädten geäußert. Er empfahl, dass der gesamte bayrische Nahverkehr per Videokamera überwacht werden sollte. Am Mittwoch den 3. April kritisierte er gar die Deutsche Bahn, da sie in Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth und Erlangen bislang keine Aufzeichnungen des Bahngeländes anfertigt. Nach Herrmanns Überzeugung würde nur eine flächendeckende Videoüberwachung potentielle Straftäter abschrecken. Der bayrische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sieht in derartigen Maßnahmen keinen Nutzen und verweist auf die fehlgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen der Londoner Innenstadt. Dennoch spricht sich auch der Münchener Polizeipräsident Robert Kopp für die Pläne des Innenministers aus. Es bleibt abzuwarten welche Schritte nun in Bayern gegangen werden.

Deanonymisierung von Smartphones

Wissenschaftler um den belgischen Mathematiker Vincent Blondel haben anonymisierte Daten eines Mobilfunkanbieters ausgewertet. Es lagen Telefonprotokolle von 1,5 Millionen Kunden über einen Zeitraum von 15 Monaten vor. Hier wurde gespeichert, mit welchem Funkmast ein Kunde bei einem ankommenden oder abgehenden Anruf verbunden war. Der Anbieter betreibt 6500 Funkzellen, in denen ein Kunde durchschnittlich 114 Mal pro Monat registriert wurde. Aus den Daten entwickelten die Forscher eine Formel, bei der es reicht, vier zufällig ausgewählte Standpunkte mit den Angaben der Zeit zu haben, um ein durch veränderten Usernamen oder Nummer anonym gemachtes Smartphone zu identifizieren. Das liegt daran, dass Bewegungsprofile sehr individuell sind und sich daher leicht Personen zuordnen lassen.

Extremismus-Studie soll „Linksaffine“ ausspähen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Ministerin Kristina Schröder hat im Rahmen ihres Programmes „Initiative Demokratie stärken“ nun ein Programm aufgelegt, innerhalb dessen die Universität Luxemburg in Kooperation mit der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht so genanntes deviantes Verhalten in der „linksaffinen Szene“ erforschen soll. In der Berliner Universität ist auch der Fachbereich 5 „Polizei und Sicherheitsmanagement“ angesiedelt, der auch Module in Sozial- und Politikwissenschaften anbietet. Es kann also davon ausgegangen werden, dass Erkenntnisse aus dieser Studie die in den Behörden verbreitete Extremismustheorie unterfüttern sollen. Die Studie trägt den Namen: „Zwischen Gesellschaftskritik und Militanz: Politisches Engagement, biographische Verläufe und Handlungsorientierungen von Jugendlichen in Protestbewegungen und linksaffinen Szenen“.

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