Der große Bruder schaut dich an

…und wird verklagt

Zu den hoffnungsvolleren Institutionen Europas zählt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, der am 25. Oktober endgültig entschied, dass die Räumung des Bloc Salt in Katalonien gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Umso erfreulicher, dass sich nun der EGMR auch der globalen Totalüberwachung annehmen muss, die im Zuge der Snowden-Enthüllungen ins Licht der Öffentlichkeit trat. Da eine Verurteilung der NSA und damit der US-Amerikanischen Regierung aussichtslos ist, – diese hat die Europäische Menschenrechtskonvention nie unterzeichnet – verklagten drei britische Nichtregierungsorganisationen den Kleinen Bruder GCHQ und damit die britische Regierung.

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Die KlägerInnen, Big Brother Watch, Open Rights Group und der britischen P.E.N., werfen dem britischen Geheimdienst vor, mit dem Sammeln riesiger Datenmengen, etwa aus sozialen Netzwerken und E-Mailinhalten, massive Grundrechtsverstöße begangen zu haben, was ein klarer Verstoß gegen den Art. 8 der Menschenrechtskonvention wäre. Dieser beinhaltet das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens, aus ihm lässt sich auch das eingangs erwähnte Recht auf Wohnen ableiten. Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club, hat sich der Klage angeschlossen. Sie meinte dazu, als Europäerin möchte sie wissen, ob die Menschenrechtskonvention sie und andere Menschen vor der massenhaften Überwachung schütze.

Zerrspiegelbildliche Vertuschungen löschen, bitte!

Der Große Bruder sieht nicht nur hin, sondern manchmal auch bedeutungsvoll weg. Ganz genau betrachtet hat sich der niedersächsische LVS die Journalistin Andrea Röpke. Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Extremismustheorie, die der ideologische Unterbau aller Skandale ist, die mit dem Verfassungsschutz in den letzten Jahren in Verbindung gebracht werden. Die Journalistin Andrea Röpke recherchiert seit mehr als 20 Jahren in der rechtsextremen Szene und legt die Netzwerke bloß, die den Terror des NSU antrieben. Bereits vor deren Bekanntwerden hat sie vielfach in ihren Reportagen gezeigt, dass die wirkliche Gefahr von militanten Rechten ausgeht, die vor einem gesellschaftlichen Hintergrund agieren, der geprägt ist von Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit und institutionellen Rassismus bei Polizei, Geheimdiensten und Behörden. Sie hatte immer vermutet, dass sie sich im Visier des niedersächsischen Verfassungsschutzes befindet und 2012 über ihren Anwalt eine Anfrage nach ihren personenbezogenen Daten beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gestellt.

Das Amt belog sie daraufhin, es gäbe keine, und löschte dann in einer ähnlichen Vertuschungsaktion wie bei der „Operation Rennsteig“ ihre Akte und die Daten von sechs weiteren illegal bespitzelten Journalisten. Betroffen war auch der Sportjournalist Ronny Blaschke, der zu Gewalt und Rechtsextremismus im Fußball schreibt, und Vorträge in Fanprojekten und Schulen hält.

Andrea Röpke hat inzwischen Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung gegen das LfV gestellt.

In beiden Fällen wurden also Akten vernichtet. Bei der Operation Rennsteig geschah das, um die Unterstützung des NSU und weiterer rechtsterroristischer Netzwerke durch den Geheimdienst und seine in der rechten Szene allgegenwärtigen V-Leute zu vertuschen. Im Fall Andrea Röpke und dem der übrigen Journalisten hatte die Aktenvernichtung einen anderen Zweck: .Das Landesamt versuchte zu verhindern, dass das Ausmaß der jahrelangen Observation bekannt wird, mit der sie diejenigen verfolgt, die Licht auf Orte werfen, wo der Große Bruder sich absichtsvoll abwandte.

Maschinelle Seenotrettung à la Eurosur

Das Flüchtlingsdrama vor Lampedusa war noch in allen Medien, als die EU ihr neues Überwachungssystem Eurosur (European Border Surveillance System) beschloss. Mit dem Einsatz von Satelliten, Drohnen und Offshore-Sensoren soll die Überwachung „problematischer Menschenströme“ weiter intensiviert und vernetzt werden. Ganz schnell wurde in gewohnt zynischer Manier versichert, dies diene der raschen Einleitung von Seenotrettungsaktionen und damit der Verhinderung weiterer Katastrophen wie vor Lampedusa. Obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt das Mittelmeer eines der bestüberwachten Meere der Welt war.

In Wirklichkeit ist beabsichtigt, die Flüchtlingsboote bereits nahe der afrikanischen Küste abzufangen, in enger Zusammenarbeit mit der libyschen und tunesischen Küstenwache. Die Flüchtlinge werden dann in Lagern und Gefängnissen an der nordafrikanischen Küste inhaftiert, wo sie weiteren Misshandlungen und Diskriminierungen ausgesetzt sind. Und wo noch mehr Mauern zwischen ihnen und den „Europäischen Werten“ liegen.

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