Nachdem das Unternehmen unter anderem beschlossen hatte, die Einstiegslöhne zu senken, Gehälter für zwei Jahre einzufrieren, den Arbeitsdruck zu erhöhen und die Belegschaft zu verkleinern, führte die Gewerkschaft Unite eine Urabstimmung über den Streik durch, in der sich bei 80 % Beteiligung 90 % für die Arbeitsniederlegung aussprachen. Der Konzern zog dagegen vor Gericht und erreichte die Verhinderung des Streiks durch Anfechtung der Urabstimmung.
Nach dem Urteil veränderte BA erneut einseitig die Arbeitsbedingungen und verstieß so gegen die Arbeitsverträge und Vereinbarungen. Gleichzeitig werden ArbeiterInnen Gespräche mit der Presse über die Einzelheiten untersagt. Nachdem die Gewerkschaft dagegen erfolgreich vor Gericht gezogen war und eine neue Urabstimmung ankündigte, erklärte die Fluggesellschaft, den Betrieb mit dem massiven Einsatz von Streikbrechern zu gewährleisten. Unite hat deshalb die Pilotengewerkschaft aufgefordert, Flüge, die von Streikbrechercrews betreut werden, zu verweigern. Die erneute Urabstimmung am 22.2.2010 ergab wieder eine breite Zustimmung von 79 % für den Streik. Wann der Arbeitskampf statt finden wird, steht noch nicht fest. (DD/DC)