Alle Jahre wieder präsentiert die Bundestarifkommission der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine ganz besondere Überraschung. Weniger der Presse und den öffentlichen Arbeitgebern, sondern in erster Linie ihren eigenen Mitgliedern. Jüngstes Beispiel: die im Dezember aufgestellten Tarifforderungen im Bereich Bund und Kommunen. Offeriert werden Mitgliedern in aller Regel nicht Vorschläge, sondern fix und fertige Zielvorgaben, für die sie in den jeweils aktuellen Tarifauseinandersetzungen zu streiten haben. Wie ein zentralgewerkschaftlicher Tarifkonflikt aufgezogen wird, wo und wie Forderungen entwickelt und Entscheidungen getroffen werden, und wie es dabei um die Potentiale von Basisdynamiken bestellt ist, soll hier exemplarisch geschildert werden.
Nix zu melden
Tarifforderungen werden bei ver.di in Mitgliederversammlungen allenfalls diskutiert. Ungeachtet der Tatsache, ob dies tatsächlich allerorten im eigentlichen Wortsinne geschieht, werden sie am Ende nicht von der Basis in einem Abstimmungsverfahren, sondern von einer Kommission aufgestellt. Diese setzt sich aus hauptamtlichen FunktionärInnen und ehrenamtlichen Mitgliedern der betroffenen Fachbereiche bzw. Branchen des Öffentlichen Dienstes sowie den ver.di-Landesbezirken zusammen. Die Ehrenamtlichen werden nicht etwa gewählt, sondern von den Fachbereichsvorständen auf der Grundlage von Vorschlagslisten benannt.
Die Verhandlungsführung liegt beim Bundesvorstand. Dieser entscheidet letztendlich auch über die Anträge auf Arbeitskampfmaßnahmen, deren Art und Umfang, und genießt sogar Vetorecht, wenn Tarifforderungen oder Verhandlungsergebnisse gegen vorab aufgestellte tarifpolitische Grundsätze und Zielsetzungen verstoßen. Damit ist klar, wer die Tarifpolitik von A-Z bestimmt. Gewerkschaftliche Entscheidungsprozesse stellt man sich eigentlich anders vor.
Theater
Tatsächlich ins Spiel kommen die Mitglieder an der Basis immer erst dann, wenn es um die Mobilisierung anlässlich anstehender Verhandlungstermine geht. „Druck aufbauen“, „Zeichen setzen“ wird das dann genannt. Viele erfahren hier erstmals, dass sie sich überhaupt in einer Tarifauseinandersetzung befinden. Zumindest, wenn sie die Tagespresse nicht regelmäßig verfolgen. Erst dann tauchen in den Betrieben die Vertrauensleute auf, um Flugblätter auszuhängen oder zu verteilen.
Mancherorts werden tatsächlich Versammlungen durchgeführt, aber bei weitem nicht in allen Einrichtungen. Die überwiegende Zahl der Mitglieder wird mittels Flugblatt über bereits durchgeplante Aktionen informiert, vor allem dann, wenn es gilt, die markigen Parolen der GewerkschaftsführerInnen zu bejubeln, medial verwertbare Bilder zu produzieren, auf Demonstrationen und Protestkundgebungen, oder mit einem Warnstreik.
Am Ende steht vielleicht sogar wirklich die Urabstimmung und der Streik – alles auf Vorgabe von oben, nichts kommt von unten. Von einer „Streikbewegung“ kann bei den Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst deshalb keine Rede sein.
Unzufriedene
Gewisse Spielräume für Eigeninitiative und Aktivitäten der Basis eröffnen sich in laufenden Tarifkämpfen lediglich auf betrieblicher Ebene. Diese sind von vornherein stark begrenzt, nicht nur durch die Auswahl zu bestreikender Einrichtungen, sondern auch dank der Weisungsbefugnisse, die die lokalen Streikleitungen inne haben. Arbeitskampfmaßnahmen werden dabei nicht, wie oft behauptet, allein von Unorganisierten unterlaufen, sondern auch von der eigenen Basis. Und zwar aus unterschiedlichen Gründen:
Während die einen den Anspruch erheben, sich mit ihrem Mitgliedsbeitrag die Garantie auf eine Leistung zu erkaufen, vergleichbar einer Versicherung, für die ansonsten nichts weiter zu tun ist, halten sich andere abseits, solange Arbeitskampfmaßnahmen derart ineffektiv laufen, wie es heute der Regelfall ist. Ihre Kritik richtet sich gegen den mangelnden Biss, die fehlende Konsequenz in der Durchführung. Ein Blick über den Tellerrand, etwa in benachbarte Länder, hat sie vor dem Hintergrund eigener, überwiegend frustrierender Erfahrungen eines besseren belehrt. Erst recht auf Distanz gehen sie dann, wenn sie bereits persönliche Bekanntschaft mit dem innergewerkschaftlichen Demokratieverständnis machen durften. Beispielsweise wenn es vorgezogen wird, desaströse Urabstimmungsergebnisse über die Annahme von Tarifergebnissen auf Betriebsebene besser unter Verschluss zu halten. Wer wundert sich da noch über chronischen Mitgliederschwund?
Budenzauber
Ver.di versucht, diesem Problem mittlerweile auf ganz eigene Weise zu begegnen: Anlässlich der aktuellen Tarifrunde beispielsweise mit Fragebögen für den Bereich Krankenhäuser und Pflege, mit denen bei Mitgliedern und Unorganisierten der Eindruck erweckt werden sollte, sie könnten die Tarifforderungen nun mitbestimmen. Während sich ver.di über Rückläufe von bis zu einem Drittel in manchen Betrieben freute, ließ die Mehrheit die Bögen einfach unbeachtet. Der Grund: Fragen nach tarifpolitischen Zielen waren nicht offen formuliert, sondern im Detail bereits vorgegeben. „Nur Abnicken“ lautete also auch diesmal die Devise.
Zum Kontrast: grève reconductible
Im Öffentlichen Dienst in Frankreich hat sich seit 1995 eine neue Streikform etabliert, die „grève reconductible“. Hier entscheiden tagtäglich in Vollversammlungen die ArbeiterInnen selbst, Gewerkschaftsmitglieder und Unorganisierte, über die Fortführung oder Beendigung des Streiks. Die Form der Streikführung ist bei den Betriebsleitungen und der Politik gefürchtet, da sich ihre Dynamik nur schwer eindämmen lässt. Bei Streikaktionen in den letzten Jahren kam es so immer wieder vor, dass die Gewerkschaftsspitzen zu befristeten Streiks aufriefen, die von der Basis selbst einfach – und oftmals weit – über die Frist hinaus weitergeführt wurden.